Tierhaltungsverbot und unerfüllte Auflagen in Wadelsdorf bleiben für Straathof ohne Folgen – Kleine Anfrage verlangt Antworten
Laut Medienberichten hat sich Adrianus Straathof aufgrund des öffentlichen Drucks aus Brandenburg zurückgezogen. Sachsen-Anhalt hatte aufgrund wiederholter und eklatanter Verstöße gegen die Tierschutzgesetze gegen ihn ein bundesweites Tierhaltungsverbot ausgesprochen. Bei seinem „Rückzug“ wird jedoch nur auf die Aufgabe seiner Funktion als Geschäftsführer Bezug genommen, nicht auf die Besitzverhältnisse. Allein durch den Rücktritt als Geschäftsführer seiner Betreibergesellschaften ist es noch immer möglich und wahrscheinlich, daß Herr Adrianus Straathof alleiniger oder zumindest Mehrheitsgesellschafter in den Betreiberfirmen ist und somit weiterhin maßgeblichen Einfluss auf die Zustände in der Tierhaltung nimmt. Während in Sachsen-Anhalt Ordnungsgelder wegen des fortgesetzten Gesellschafterverhältnisses verhängt wurden, passiert in Brandenburg nichts.
Auch die Betriebsgenehmigung für die Ferkelzuchtanlage Wadelsdorf ist noch immer in scharfer Kritik. In verschiedenen Bereichen wurden widersprüchliche Angaben gemacht, es fehlen auch Monate nach Inbetriebnahme wichtige Nachweise, Auflagen bei der Inbetriebnahme wurden noch immer nicht erfüllt. Und was ohne genehmigten Lagerbehälter und ohne Abnehmer zwischenzeitlich mit der zwangsläufig anfallenden Gülle passiert, wird ebenfalls nicht klar. Legal kann die Lösung jedenfalls nicht sein. Péter Vida hakt daher in einer zweiten, umfangreicheren Kleinen Anfrage nach.
KA – Umgang mit Tierhaltungsverboten und Schweinezuchtanlage Wadelsdorf