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Lösungen für die Teltower Altanschließer

15.05.2017 | Andere

Stellungnahme und Lösungsvorschläge von Dr. Andreas Wolf (Teltow) zur aktuellen Altanschließer-Situation beim WAZV Teltow

Vom WAZV „Der Teltow“, der seit Gründung bis vor kurzem nicht in der Lage war, eine rechtsfehlerfreie Satzung zu erstellen, wurden in den letzten Jahren ca. 14 Millionen Euro rechtswidrig nacherhoben. Den größten Teil musste der WAZV nach unseren Bemühungen zurückzahlen.  Persönlich habe ich damals die Musterverfahren durchgesetzt, dies ist im SVV-Protokoll der Stadt Teltow nachzulesen. Dank der Musterverfahren kamen sehr viele Betroffene in den Genuss der Rückzahlung und mussten nicht klagen. Leider noch nicht alle!

Diese knapp 14 Millionen Euro will der Verband nun durch Gebührenerhöhungen refinanzieren. Hierfür hat der Verband verschiedene Versionen entworfen. Man will also rechtswidrige Beitragsnacherhebungen nun neu verpackt als Gebühren von den Bürgern eintreiben. Wir erachten dies als unmoralisch und wohl rechtswidrig.

Ich fordere zur allgemeinen Befriedung:
– Rückzahlung der rechtswidrig erhobenen Beitragsnacherhebungen bei nicht-bestandskräftigen Bescheiden – wie von den Gerichten angewiesen und erst zum Teil vom WAZV umgesetzt
– Bei bestandskräftigen Beitragsnacherhebungsbescheiden Auszahlung einer Art Friedensprämie, die bei knapp 70 % der Beiträge liegt
– Das Finanzierungsmodell des WAZV so belassen, wie es ist und damit keine Gebührenerhöhung für alle WAZV-Kunden.
Finanziell ist dies machbar, denn der Verband hat die rechtwidrig erhobenen Beiträge liquide in der Rücklage. Er durfte sie nie ausgeben. Soll er sie doch jetzt einfach nur auszahlen.

Diese Forderung konnte ich mit Gemeinderäten in Kleinmachnow bereits mehrheitlich abstimmen. Die Gemeinderäte werden nun den WAZV-Verbandsvorsteher wohl mehrheitlich verpflichten, Kleinmachnows Stimme gemäß der Forderung in die WAZV-Verbandsversammlung zur Beschlussfassung einzubringen. Der Verbandsvorsteher will nämlich nur die Umstellung des WAZV auf eine reine Gebührenfinanzierung mit bis zu 60 % Gebührenerhöhung in den Gemeinderäten beraten lassen, nicht aber andere Versionen, auch nicht die er vorgeschlagen hat. Leider bedeuten all seine Versionen teils drastische Gebührenerhöhungen, gegebenenfalls halt nur für einige Bürger!

In Teltow werde ich auch versuchen, die Beschlussvorlagen des Bürgermeisters gemäß unserer Forderung abändern zu lassen. Dafür brauche ich natürlich die Mehrheiten der anderen Stadtverordneten. Die werde ich um Zustimmung (Änderungsantrag) öffentlich in der SVV-Sitzung bitten.

Denken Sie daran: Auch Mieter zahlen die Beiträge (indirekt über die Refinanzierung durch die Miete) und die Gebühren. Damit sind rechtswidrig erhobene Beiträge auch Mietpreistreiber und nicht nur für Hauseigentümer ärgerlich.

Ihr Dr. Andreas Wolf
BFB Teltow
BVB / Freie Wähler

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