Eine Ausgangsperre stellt einen harten Eingriff in die Grundrechte dar. Entsprechend bedarf es für solch drastische Maßnahmen einer wissenschaftlichen Begründung. Doch weltweit können Studien bei Ausgangssperren regelmäßig keine oder bestenfalls eine minimale Wirkung gegen die Ausbreitung des Corona-Virus feststellen. Wir hatten Ausgangssperren daher von Anfang an als überzogen und ineffizient kritisiert.
Die Bundesvereinigung der Freien Wähler ging sogar noch einen Schritt weiter. Sie hat inzwischen eine Verfassungsklage gegen die Notbremse eingereicht.