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Kreisgebietsreform: Volksinitiative ist zulässig!

06.03.2017 | Andere

Gutachten des Landtages stellt fest: Volksinitiative gegen Kreisgebietsreform ist zulässig – Der Zug rollt ohne Rot-Rot

Die Volksinitiative „Kreisgebietsreform stoppen“ ist zulässig. Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes des Landtages Brandenburg. 

Damit sind die Störversuche von Rot-Rot gegen die 130.000 Unterschriften starke Initiative abgewendet. Detailliert wird in der Analyse dargelegt, dass sowohl die Zuständigkeiten als auch Haushaltsvorbehalte nicht verletzt sind. Somit steht der Vorbereitung der zweiten Stufe, nämlich dem Volksbegehren, nichts mehr im Wege. 

BVB / FREIE WÄHLER fordert nun von Rot-Rot, den fahrenden Zug nicht weiter aufhalten zu wollen. Sowohl die formellen als auch die materiellen Voraussetzungen sind erfüllt. Die Brandenburger wollen über dieses nahezu alle berührende Thema mitreden und mitentscheiden. Die Landesregierung täte gut daran, schon frühzeitig, also noch vor der Sommerpause, ein überarbeitetes Konzept, welches auf territoriale Veränderungen verzichtet, vorzulegen. 

Auf jeden Fall zeigt das Gutachten, dass die von den Initiatoren gewählte Form der Bürgerbeteiligung richtig war.

Zulässigkeit der Volksinitiative „Bürgernähe erhalten – Kreisreform stoppen“ – Parlamentarischer Beratungsdienst

Presseecho:
Etappenerfolg für Kreisreform-Gegner – Lausitzer Rundschau – 03.07.2017
Schärfere Töne im Streit um Kreisreform – PNN 08.03.2017
Initiative gegen Kreisgebietsreform ist zulässig – Berliner Morgenpost 08.03.2017
Volksinitiative nur ein politischer Appell – 08.03.2017 Neues Deutschland

 

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