BVB / FREIE WÄHLER mit konkretem Vorschlag zur Kostenübernahme bei Altanschließerbeiträgen
Nachdem Rot-Rot bereits 10 Anträge von BVB / FREIE WÄHLER zur Lösung des Altanschließerproblems und anderer Fragen des Kommunalabgabenrechts abgelehnt hat, stützt nun auch das Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes unsere Auffassung.
Die Erhebung der Beiträge geht auf gesetzgeberische Fehler des Landtages zurück, die von zahlreichen Rundschreiben und Runderlassen des Innenministeriums flankiert wurden. Zu jeder Zeit hat die Landesregierung die Notwendigkeit der Beitreibung der verfassungswidrigen Abgaben betont und befeuert. Daher steht das Land in der Pflicht, die Konsequenzen aus der verfassungswidrigen Eintreibung der Beiträge zu tragen.
Während sich die Regierungskoalition seit nunmehr 9 Monaten windet, bestätigt auch das erneute Gutachten, dass Rückzahlungen bestandskräftiger Bescheide erfolgen können und zeigt Wege auf, wie eine Kostenübernahme durch das Land erfolgen kann.
Daher reicht BVB / FREIE WÄHLER zur kommenden Landtagssitzung einen Antrag auf Änderung des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes ein. Der Antrag fordert die Landesregierung auf, den Ausgleichsfonds von derzeit 40 Millionen auf die Summe aufzustocken, die für die Rückzahlung aller Beiträge erforderlich ist. Zugleich soll die Änderung vom März, wonach Zweckverbände keine Zahlungen aus diesem Fonds mehr erhalten können, wieder aufgehoben werden. Die zeitliche Beschränkung soll gelockert und auf 2019 ausgeweitet werden. Wir schlagen vor, der Landesregierung nur einen Monat Zeit für die Anpassungen zu gewähren. Es liegen inzwischen zwei fundierte Gutachten vor, und die betroffenen Bürger erwarten zu Recht, dass ihnen die verfassungswidrig abgenommenen Gelder zurückerstattet werden. Zugleich müssen die Kommunen und Zweckverbände endlich rechtliche und wirtschaftliche Sicherheit bekommen.