Hauptthemen: Verfassungsklage zu Gruppenrechten, Bürgermeisterwahl Uckerland, Brückenabriss Bad Freienwalde, Abschlussveranstaltung Volksbegehren „Rettet Brandenburg“
Verfassungsklage zu Gruppenrechten
Bei unserer Klage um die bisher nicht vorhandenen Gruppenrechte haben wir nun einen Gerichtstermin. Am 22.07.2016 um 10:00 Uhr wird im Landesverfassungsgericht eine mündliche Anhörung stattfinden. Möglicherweise erfolgt schon im Anschluss das Urteil. (Bild: Die Gruppenmitglieder und die beauftragten Rechtsanwälte Prof. Dr. Helge Sodan und Hasso Lieber bei der Pressekonferenz zur Einreichung der Klage im September 2015)
Teil der Pressekonferenz „Gruppenrechte“ auf YouTube
Update zum Einspruch gegen Bürgermeisterwahl Uckerland
Die Klage gegen die äußerst knappe und zudem mit zahlreichen Unregelmäßigkeiten behaftete Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Uckerland (Landkreis Uckermark) wird am 06.07.2016 eingereicht.
Teil der Pressekonferenz „Wahleinspruch Uckerland“ auf YouTube
Update Brückenabriss Bad Freienwalde
Anders als ursprünglich angedacht, wird jedoch trotz laufendem Einspruchsverfahren keine Rechtssicherung zur Verhinderung des Brückenabrisses vorgenommen. Die finanziellen Risiken sind zu hoch und für die Bürgerinitiative nicht zu stemmen. Somit werden wohl vollendete Tatsachen geschaffen, ehe das Gericht zu einem Urteil über die Abstimmung kommt.
Zum Hauptartikel „Am Bürgerwillen vorbei: Brückenabriss Bad Freienwalde“
Teil der Pressekonferenz „Brückenabriss Bad Freienwalde“ auf YouTube
Ankündigung Abschlussveranstaltung Volksbegehren „Rettet Brandenburg“
Gemeinsam mit der Volksinitiative „Rettet Brandenburg“ findet am 07.07.2016 um 10:00 Uhr im Pressekonferenzraum des Landtags die Bekanntgabe des Ergebnisses des Volksbegehrens Windkraft statt. Wir sind schon gespannt: Werden die benötigten 80.000 Stimmen erreicht?