Volksbegehren Windkraft, nicht gewährte Investitionshilfen und versuchter Wahlbetrug in Märkisch-Buchholz Hauptthemen der Pressekonferenz
Die von BVB / FREIE WÄHLER veranstaltete Windkonferenz vom 20.11.2015 war ein Hauptthema
1. Bericht über die Ergebnisse der Windkonferenz vom 20.11.2015
Die Gruppe BVB/FREIE WÄHLER hatte für den Abend des 20.11.2015 Windkraft-Bürgerinitiativen zu einer Konferenz in den Landtag eingeladen. Die Konferenz hatte 37 Teilnehmer, die 22 Bürgerinitiativen vertraten. Wir informierten über das Meinungsbild nach Abstimmung über unseren Antrag auf Verlängerung der Länderöffnungsklausel wenige Stunden zuvor. Zudem informierten wir gemeinsam mit einer Vertreterin des Volksbegehrens gegen die 3. Start- und Landebahn über den Aufwand und die Probleme bei Volksbegehren.
Die Bürgerinitiativen zeigten sich enttäuscht von SPD, Linken und Grünen, denn der Weg für direktdemokratische Entscheidung wurde absichtlich verbaut. Den Bürgerinitiativen ist klar: Der Teilaspekt der 10H-Abstandsregelung für Windkraftanlagen wird vermutlich nicht mehr umsetzbar sein. Sie haben sich jedoch mit deutlicher Mehrheit entschieden, das Volksbegehren dennoch durchzuführen. Sie hatten stets einen schweren Weg vor sich und wollen die Chance nutzen, ein Zeichen setzen, dass das Ziel größerer Abstände die Unterstützung der Bevölkerung hat. Zudem ist der Teilaspekt des Schutzes der Wälder vor Bebauung mit Windkraftanlagen auf Landesebene weiter durchsetzbar.
BVB / FREIE WÄHLER hat sich entschieden, die Volksinitiative zu unterstützen.
2. Nicht gewährte Investitionshilfen für Kommunen
Viele Gemeinden sind in Finanznot und Investitionsrückstau. Zahlreiche Straßen, Schulen und Kitas sind reparatur- und sanierungsbedürftig. Die Kommunen werden dabei vom Land auf Investitionshilfen aus Ausgleichsfonds verwiesen (so auch bei Debatte um Defizit-Übernahme bei BUGA).
Die Realität sieht hingegen so aus, dass die Gemeinden am 24.09.2015 von der Landesregierung aufgefordert wurden, ihre Anträge auf Investitionshilfe zurückzuziehen. Es erfolgten keine Auszahlungen mehr. Dies führt zum Beispiel dazu, dass sich energetische Sanierungen von Schulen verzögern, was wiederum Folgekosten nach sich zieht. Dieses Vorgehen wurde von der Landesregierung bestätigt durch die Antwort auf Kleine Anfrage 1170 (Drucksache 6/2992).
Dies bedeutet, dass den Gemeinden von der Regierung öffentlich große Versprechen gemacht werden und sie anschließend finanziell hängen gelassen werden.
3. Verstoß gegen Wahlgesetz in Märkisch Buchholz aufgedeckt
Drei Vertreter der Interessengemeinschaft – Ralf Irmscher, Jörg Riemenschneider und René Altreuther – sprachen auch auf der heutigen Pressekonferenz über die Hintergründe.
Die Bürgermeisterin machte nach ihrer Wahl eine Kehrtwende und unterstützt Rohstoffförderung im Naturpark. Daher wurde erfolgreich eine Abwahl der Bürgermeisterin durch die Bürgerinitiative „Bürger in Bewegung“ beantragt. Diese war für den 22.11.2015 vorgesehen. Die Briefwahl wurde jedoch rechtswidrig ausgeschlossen. Die BI hatte fortlaufend schriftlich darauf hingewiesen, was aber zwei Monate lang ignoriert wurde. Die Abwahl wäre aus diesem Grund anschließend für ungültig erklärt worden.
Christoph Schulze äußerte sich kritisch über diesen vermeintlichen „Fehler“. Dass trotz monatelanger schriftlicher Anfragen zu dem Thema seitens der Interessengemeinschaft „Bürger in Bewegung…“ an einem rechtswidrigen Vorgehen festgehalten wurde, hält er nicht für einen Zufall, sondern für einen „Joker“, mit dem man die vermutlich erfolgreich verlaufene Abwahl anschließend für unrechtmäßig erklärt hätte. Somit hätte man die Bürger frustriert und ein zweiter Wahlgang wäre mit höherer Wahrscheinlichkeit am Quorum gescheitert.
BVB / FREIE WÄHLER wird auch weiterhin den Schutz und die Unterstützung von Bürgerentscheiden hochhalten.