Hauptthemen: Kreisgebietsreform und mögliche Folgen der Gemeindegebietsreform für Altanschließer sowie Gewährleistungsverzicht am BER
Péter Vida (rechts im Bild) führte die Pressekonferenz vom 24.05.2016 (Archivbild)
Gegenkonzept zur Kreisgebietsreform
Péter Vida stellte noch einmal kurz in einer Zusammenfassung unser Gegenkonzept zur Kreisgebietsreform vor. Dieses hatten wir bereits in der Zentralversammlung vom 21.05.2016 vorgestellt.
Link zum Hauptartikel „BVB / FREIE WÄHLER mit Gegenkonzept zur Kreisgebietsreform“
Konsequenzen der geplanten Gemeindegebietsreform für Altanschließer
Zudem wies er auf die Gefahren hin, die sich aus der laut Landesregierung nach 2019 geplanten Gemeindegebietsreform für die Altanschließer ergeben. In Cottbus wird bereits versucht, durch Eingemeindungen die Verjährungsfrist mit juristischen Winkelzügen zu umgehen. Rein rechtlich entsteht durch die Eingemeindung ein neuer Zweckverband. Dies wird wiederum als Vorwand genommen, die einmaligen Anschlussbeiträge erneut abzuverlangen und so die Verjährungsfrist auszuhebeln.
Zwar sind wir uns recht sicher, dass diese groteske Rechtsauslegung spätestens vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern wird, denn in dessen Urteilsbegründung ist nicht die Zeit seit der Verbandsgründung, sondern der Zeitpunkt der Anschlussmöglichkeit für die Verjährung ausschlaggebend. Dennoch wird es für die Betroffenen Nerven, Zeit und Geld kosten, ihr Recht durchzusetzen. Zudem werden wieder unzählige Betroffene sich einreden lassen, sie hätten keine Chance und werden daher keinen Widerspruch einlegen. Und das ist es vermutlich, was Landesregierung und Zweckverband bezwecken wollen: den Betroffenen so viel Ärger machen, dass sie freiwillig verfassungswidrige Rechnungen akzeptieren – „Demokratie“ und „Rechtsstaat“ nach Brandenburger Art.
BER: Unverantwortlicher Verzicht auf Gewährleistung bei IMTECH
Am Wochenende wurde bekannt, dass die Flughafengesellschaft dem insolventen BER-Brandschutzausstatter IMTECH praktisch alle Gewährleistungen aus der bisherigen Arbeit erlassen hat. Auch zukünftig muss die mit Korruptionsskandalen und Baupfusch auch jenseits des BER in die Schlagzeilen geratene Firma kaum Haftung für die eigene Arbeit übernehmen. So wird die Gewährleistung auf lächerliche 3 % des Rechnungsbetrags gedeckelt. Üblich sind in der Baubranche 130 % des Rechnungsbetrags. Selbst bei grober Fahrlässigkeit muss die Firma keine Nachbesserungen aus eigener Tasche bezahlen. Arbeitet sie nachlässig und macht Fehler, entsteht ihr daher kein finanzieller Nachteil. Im Gegenteil: Sie erhält einen neuen Auftrag zur Fehlerbeseitigung und hierfür noch mehr Geld. Ein völliger Fehlanreiz, der dem Steuerzahler sicher noch teuer zu stehen kommt. Für das Unternehmen hingegen ist es „eine Lizenz zum Gelddrucken“, so Péter Vida wörtlich. Christoph Schulze wird hierzu Anfragen und gegebenenfalls Anträge in den Sonderausschuss BER einreichen.