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Richtlinien für Windeignungsgebiete wertlos?

01.08.2015 | Andere

Kleine Anfrage soll klären, ob Regionale Planungsgemeinschaften Richtlinien für Windkraft beachten müssen

Protest vor der Sitzung

Eigentlich gibt es auch bei Windeignungsgebieten Richtlinien, die zu beachten sind – so etwa, dass Laub- und Mischwälder nicht für die Windkraft ausgewiesen werden sollen. Doch am 26. Mai 2015 hat sich die Regionale Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim über diese Richtlinie hinweggesetzt mit der Begründung, es handele sich nur um „Kann“-Bestimmungen, die man nicht einhalten müsse. Dies ist nicht der einzige Fall, in dem die Richtlinien missachtet wurden. 

Beim Energieforum in Zossen meinte der Landtagsabgeordnete und Umweltpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Wolfgang Roick, der Windkraft würde höchstens „Kiefernknack“ geopfert werden. Völlig von seinen Worten überzeugt, war er über den sofort über ihn hereinbrechenden Proteststurm der gut informierten Besucher sichtlich überrascht. Möglicherweise ist die Information, dass die Richtlinien ignoriert werden, um das von oben verordnete Planziel von 2 % Windeignungsgebieten zu erfüllen, noch nicht durchgedrungen.

Wir haben daher nun eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt. Wir fragen, ob es sich wirklich nur um „Kann“-Vorschriften handelt und welche Konsequenzen ein Verstoß nach sich zieht – kurzum: welchen Wert die Richtlinien wirklich haben. Zusätzlich fragen wir, ob die Regionalen Planungsgemeinschaften überhaupt über das von der EU ausgegebene Vorsorge-Prinzip informiert wurden und danach handeln. Denn eigentlich soll im Zweifelsfall der mögliche Schaden vermieden werden, statt Risiken für Mensch und Natur in Kauf zu nehmen. Wir sind gespannt auf die Antwort.

Kleine Anfrage „Umgang mit den Leitlinien der Landesregierung und dem Vorsorgeprinzip der EU durch Regionale Planungsgemeinschaften“

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