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Schulwege auf zumutbare Länge beschränken!

26.05.2017 | Andere

BVB / FREIE WÄHLER fordert Änderung des Brandenburger Schulgesetzes: Zumutbare Schulweglängen jetzt ermöglichen

BVB / FREIE WÄHLER im Landtag Brandenburg fordert mit Blick auf das kommende Schuljahr eine Änderung des Brandenburgischen Schulgesetzes. Jedes Jahr um diese Zeit stellen sich viele Brandenburger Eltern von Sechstklässlern die bange Frage, ob ihr Kind in weiterführenden Schulen in Wohnortnähe die 7. Klasse wird besuchen können.

Die im Ü7-Verfahren angemeldeten Wunsch-Oberschulen können längst nicht alle Kinder aufnehmen. Die kommunale Schulentwicklungsplanung wird vielerorts vom Schüleransturm „überrascht“. Regelmäßig ist zu beobachten, dass entgegen klar erkennbarer Kita-Abgangs-Zahlen die Schulentwicklungsplanung nicht rechtzeitig nachgezogen wird.

Die sich hieraus ergebenden Lücken führen mitunter zu Fahrtzeiten von bis zu 90 Minuten, die aus Sicht von BVB / FREIE WÄHLER nicht als zumutbar angesehen werden können. Einfallstor hierfür ist die zu unverbindliche Formulierung des § 4 Schulgesetz, wonach die Belastung durch die Schulweglänge der Entwicklung des Kindes entsprechen muss. Diese auslegungsfähige Bestimmung veranlasst zum Beispiel das Staatliche Schulamt Neuruppin zur Auffassung, anderthalb Stunden als angemessen zu erachten. Die Zuweisung Oranienburger Schüler an Oberschulen in Löwenberg, Kremmen und Zehdenick ist die Folge. Hinzu kommt, dass im städtischen Nahverkehr in der Regel keine Abstimmung auf die Schulbus-Taktzeiten erfolgt.

Daher fordert BVB / FREIE WÄHLER eine verbindliche, für Eltern einklagbare Regelung im Schulgesetz. Angesichts der fachlichen Belastung der Schüler sollte die Fahrtzeit nicht über 45 Minuten liegen. Eine nachhaltige Schulentwicklungsplanung im Verbund mit einer präzisen Formulierung des Schulgesetzes sind die richtigen und zeitgemäßen Maßnahmen, um ein schülerfreundliches Umfeld zu gestalten. Diese Mindeststandards sollten zum kommenden Schuljahr realisiert werden.

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