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Staatshaftung auf dem Prüfstand: Altanschließer-Unrecht aufarbeiten!

23.04.2019 | Altanschließer

In den kommenden Tagen wird der Bundesgerichtshof über die Ansprüche der Altanschließer auf Staatshaftung letztinstanzlich entscheiden. BVB / FREIE WÄHLER ruft in diesem Zusammenhang nochmals zur Beseitigung des Altanschließerunrechts und zur Entschädigung der Betroffenen auf.

So wurden in vielen Gebieten des Landes Beiträge bereits zurückgezahlt, aber eine methodische Schlussfolgerung über das jahrelang praktizierte und befeuerte Unrecht wurde nicht gezogen. Nur durch eine angemessene Entschädigung der Beitragsbetroffenen kann eine Aufarbeitung erfolgreich abgeschlossen werden. Dies umfasst insbesondere jene Familien, sie sich für die außergerichtliche Vertretung anwaltlichen Beistand geholt haben und diese Kosten nicht erstattet bekamen. Zugleich gilt es, die bestehenden Verbandsstrukturen zu überdenken und sie transparenter zu gestalten. Daher wirbt BVB / FREIE WÄHLER für die zwingende Einführung von Kundenbeiräten bei allen Zweckverbänden. Diese sind in die richtungsweisenden Entscheidungen des Zweckverbandes einzubeziehen. Des Weiteren muss die Tätigkeit der Zweckverbandsgeschäftsführer einer stärkeren öffentlichen Kontrolle unterzogen werden. Optionen zur Entwicklung von gemeindlichen Eigenbetrieben sind zu prüfen und zu fördern.

Ebenso steht BVB / FREIE WÄHLER solidarisch an der Seite jener Bürger, deren Zweckverbände die Rückzahlung verweigern. Angesichts des nur zu einem Drittel (!) abgerufenen Hilfsprogramms der Landesregierung ist es angezeigt, dieses so zu erweitern, dass auch jene Verbände vollumfängliche Hilfe bekommen, die sich für eine umfassende Rückzahlung entscheiden.

Schließlich ist es erforderlich, Vorkehrungen zu treffen, dass derartige Situationen nicht nochmal entstehen können. Verbrauchsabhängige Güter der Daseinsvorsorge müssen nach Parametern abgerechnet werden, die zu ihrer Nutzung in einem sinnvollen Verhältnis stehen. Daher wirbt BVB / FREEIE WÄHLER weiterhin und gerade jetzt für die Umstellung auf ein reines Gebührenmodell. Die Größe des Grundstückes und die theoretische Bebaubarkeit dessen haben nichts mit dem Wasser- bzw. Abwasserverbrauch des Anschlussnutzers zu tun. Zugleich gehört der Anschluss- und Benutzungszwang im ländlichen Raum auf den Prüfstand.

 

Presseecho:

„Freie Wähler fordern Aufarbeitung des „Altanschließer-Unrechts“ – MAZ, 23.04.2019

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