Rot-Rot stimmt gegen Änderungsantrag, der bei Besoldungsgrundlagen der Beamten einheitlich auf die bundesweit üblichen Regelungen umstellen sollte
Einer der Gründe, den Rot-Rot für die Kreisgebietsreform anführt, ist der Mangel an qualifiziertem Personal. Dass die erhoffte Einsparung nicht kommen wird, ist aufgrund der Vergleiche zu anderen Bundesländern bekannt. Doch warum ist das Personal in Brandenburg eigentlich knapp? Zum einen, weil zu wenig ausgebildet wurde und wird. Zum anderen aber auch, weil viel Personal durch die schlechte Besoldung aus Brandenburg vertrieben wurde. Unter gleichen Voraussetzungen macht der Wechsel in ein anderes Bundesland bis zu einem Tausender im Monat aus. Und dieser Wechsel ist im Fall von Berlin als neuem Arbeitgeber sogar oft ohne Umzug möglich. So muss man sich nicht wundern, wenn dem Land das ohnehin schon knappe qualifizierte Personal scharenweise „abhanden kommt“.
Eine der Stellschrauben, mit der man versucht, die Bezahlung der Beamten in Brandenburg zu drücken, ist die Nichtanerkennung vorheriger Dienstverhältnisse beim Ruhegehalt. Dies wollten wir mit einem Änderungsantrag insoweit ändern, dass wir diese den in anderen Bundesländern üblichen Regeln anpassen, zumal das Gesetz explizit eine kaum nachvollziehbare Ausnahme für die vorherige Tätigkeit als Rechtsanwalt vorsieht. Somit werden die Rechtsanwälte besoldungsrechtlich besser gestellt als alle anderen Berufsgruppen. Iris Schülzke erklärte die Anliegen des Änderungsantrags detailliert in ihrer Rede:
Trotz der nachvollziehbaren Begründung wurde unser Änderungsantrag – wie üblich – von der Mehrheit aus SPD und Linken abgelehnt. Die kritische Nachfrage von Iris Schülzke, warum durch die Regelungen Rechtsanwälte besser gestellt werden als die anderen Beamten, begründete Finanzminister Görke mit „Vertrauensschutz“ im Falle eines Rechtsanwalts (ab 3:30). Offensichtlich wusste da ein Rechtsanwalt über seine Rechte Bescheid und hat geklagt oder drohte dies zu tun …
Somit bietet Brandenburg seinen Beamten auch weiterhin in diesem Punkt schlechtere Bedingungen als andere Bundesländer – zumindest solange man kein Rechtsanwalt ist. Angesichts dieser Behandlung muss sich Brandenburg auch in Zukunft nicht wundern, wenn erfahrene Beamte reihenweise in andere Bundesländer abwandern oder vielleicht wegen Ungleichbehandlung klagen.