Rot-Rot lehnt Entschädigung für Opfer staatlicher Willkür bei der sittenwidrigen Aneignung von Bodenreformland durch das Land Brandenburg ab
Der Fall der Altanschließer ist nicht das erste Mal, dass das Land Brandenburg seine eigenen Bürger illegal finanziell ausnimmt. Schon vor vielen Jahren wurden tausende Manschen quasi enteignet. Grundstücke aus der Bodenreform gingen im Erbfall in tausenden Fällen nicht an die Erben, sondern das Land Brandenburg eignete sich die Immobilien an. Erst wurde fälschlich behauptet, die Grundstücke können nicht vererbt werden, dann hieß es, man hätte keine Erben gefunden. Tatsächlich hatte man nicht einmal gesucht. Als den Betroffenen klar wurde, was gespielt wurde, waren die Fristen zur Anmeldung von Ansprüchen längst abgelaufen. Das Land hat sich so durch Täuschung tausende Grundstücke unter den Nagel gerissen. Sittenwidrig, so das spätere Urteil des Bundesgerichtshofs.
Eigentlich hätten die Betroffenen Entschädigung verdient. Doch die verweigert das Land bis heute. Gemeinsam mit den Grünen reichten wir einen Gesetzesentwurf ein, durch den die Betroffenen entschädigt werden sollen. Vergeblich: Rot-Rot lehnte ab. Fazit: In Brandenburg wird Unrecht nicht wieder gut gemacht, wenn es vom Land begangen wurde …
Pressecho:
Kein Erbe für Neusiedler – SVZ 10.06.2016 (auch erschienen im Prignitzer)
Rede Christoph Schulze
Kurzintervention Christoph Schulze