Abwasserzweckverbände verschicken auch zu Weihnachten noch verfassungswidrige Beitragsbescheide – Ratschläge für Betroffene
Auch in der Weihnachtszeit erhalten viele Bürger Brandenburgs Beitragsbescheide für Abwasseranschlüsse, die bereits vor Jahrzehnten verlegt und längst bezahlt wurden. Manche Betroffene wissen nicht, was sie nun tun sollen. Andere wiederum glauben, nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sei alles erledigt und man müsse nichts mehr tun. Das ist jedoch nicht der Fall – die Betroffenen müssen selbst handeln!
Wichtige Ratschläge:
1. Legen Sie unbedingt Widerspruch ein!
Die meisten Bescheide sind laut Beschluss des Bundesverfassungsgerichts verjährt. Wer nicht widerspricht, läuft dennoch Gefahr, sein Geld zu verlieren!
Bitte prüfen Sie, ob Ihr lokaler Abwasserzweckverband ein Formular für den Widerspruch anbietet. Falls nicht, widersprechen Sie mit einem selbst formulierten Schreiben. Ein Beispiel, wie ein Widerspruch aufgebaut ist und welche Informationen er enthalten sollte, finden Sie hier.
Als Begründung für diesen Widerspruch sollten Sie verfassungsrechtliche Bedenken zur Rechtmäßigkeit des Bescheides angeben und auf „Bundesverfassungsgericht, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 12. November 2015 – 1 BvR 2961/14 – Rn. (1-70)“ verweisen. Bitte beachten Sie, dass dieses Urteil die Verjährung betrifft. Erst kürzlich verlegte Anschlüsse („Neuanschließer“) sind hiervon nicht betroffen.
2. Beantragen Sie die Aussetzung der Vollziehung des Bescheides
Auch nach einem Widerspruch muss erst einmal gezahlt werden, daher sollte man eine Aussetzung der Zahlung beantragen. Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung sollte mit den bereits aufgeführten verfassungsrechtlichen Bedenken zur Rechtmäßigkeit des Bescheides begründet werden. Prüfen Sie auf der Website Ihres Abwasserzweckverbandes, ob es ein entsprechendes Formular gibt. Falls nicht, beantragen Sie die Aussetzung formlos.
3. Informieren Sie Ihre Nachbarn, insbesondere die Älteren!
Nicht jeder Betroffene kennt die rechtliche Situation und weiß, dass die Bescheide verfassungswidrig sind, dass man widersprechen muss und wie man widersprechen muss. Darauf spekulieren die Abwasserzweckverbände! Seien Sie solidarisch! Lassen Sie nicht zu, dass Ihre Nachbarn vom Abwasserzweckverband übers Ohr gehauen werden.
4. Kämpfen Sie nicht allein!
Schließen Sie sich der lokalen Abwasser-Bürgerinitiative an oder gründen Sie eine, falls in ihrem Ort keine vorhanden ist. Es muss sich nicht jeder einzelne die rechtlichen Grundlagen und das notwendige Wissen aneignen. Auch die überregionale Zusammenarbeit lässt sich über Verbände besser organisieren als über zigtausende Einzelpersonen.
5. Melden Sie sich mit Ihrer Bürgerinitiative beim Wassernetz
Dort hat man die Erfahrung duzender Bürgerinitiativen gebündelt und Ihre Bürgerinitiative muss nicht mühsam alle rechtlichen und formal-bürokratischen Regelungen von Grund auf selbst herausfinden! http://wassernetz.webnode.com/kontakt-zu-uns/
6. Informieren Sie sich!
Wir kommen gern zu Ihren Veranstaltungen und informieren über die rechtliche Situation und die rechtlichen Möglichkeiten sowie die Hintergründe der Altanschließerbeiträge.
Im Landtag werden wir uns weiter dafür einsetzen, dass die Versendung dieser verfassungswidrigen Bescheide gestoppt wird, damit dieser bürokratische Aufwand vermieden wird. Dies hätte bereits im September mit unserem Antrag erfolgen können. Leider haben sich damals SPD, Linke, CDU und die Grünen gegen unseren Antrag ausgesprochen und damit für die Beibehaltung der verfassungswidrigen Regelung. Sie können sich aber sicher sein: Wir werden weiter für Sie kämpfen!
Die Gruppe BVB/FREIE WÄHLER wünscht einen guten Rutsch und ein gesundes neues Jahr!
Kontaktaufnahme mit dem Wassernetz
Informationen zum Beschluss des BVerfG für Altanschließer und Nachveranlagte – Wassernetz 21.12.2015
Relevante Presseartikel:
Forderungen bis 20.000 Euro Ärger nach Abwasser-Bescheid zum Heiligabend – MAZ 28.12.2015
Bürgerinitiative gegen umstrittene Altanschließer-Abrechnungen – RBB 29.12.2015