Volksinitiative „Strassenausbaubeiträge abschaffen!“

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Warum wollen wir die Straßenausbaubeiträge abschaffen?

1. Die Erhebung von Straßenbaubeiträgen ist immer wieder Gegenstand kontroverser Diskussionen in Städten und Gemeinden. Nicht selten sehen sich Anlieger mit sehr hohen Beiträgen konfrontiert. Diese führen oft zu einer Kostenbelastung, die in keinem Verhältnis zum behaupteten Mehrwert steht.

Vielmehr sind Straßen als Teil der Daseinsvorsorge zu sehen und ihre Finanzierung sollte sich nicht danach bemessen, wer zufällig an ihnen wohnt. Solange es sich um öffentliche Wege handelt, deren Nutzung allen offen steht, liegt es nahe, diese auch durch die Allgemeinheit zu finanzieren. Es handelt sich um einen solch grundlegenden Teil der infrastrukturellen Versorgung, dass die einseitige Belastung weniger Haushalte unangemessen erscheint.

Die mitunter immense Kostenbelastung begründet vielerorts erhebliche Sorgen. Etwaige Angebote zur Eintragung von Grundschulden oder Hypotheken oder gar zum Verkauf des Grundstückes, um die Beiträge zahlen zu können, stellen eine Missachtung der Lebensleistung der Menschen dar. Der behauptete Verkehrswertgewinn ist rein theoretischer Natur. Gerade in Brandenburg wurden die Grundstücke durch die Bürgerinnen und Bürger erworben bzw. geerbt und bebaut oder ausgebaut, ohne dabei spekulative Wertsteigerungen im Blick zu haben.
In den vergangenen Jahren ist das politische Bewusstsein dafür gewachsen, dass die Erhebung von Straßenbaubeiträgen nicht mehr zeitgemäß ist. So haben die Bürger von Bernau und Borkwalde durch Bürgerentscheide im Jahr 2013 bzw. 2014 unmittelbare Mitbestimmung beim Anliegerstraßenbau erzwungen. Ein vergleichbarer Bürgerentscheid in Werneuchen ist noch für dieses Jahr geplant.

Derzeit sind die Kommunen von Gesetzes wegen verpflichtet, Beiträge zu erheben und haben bei der Grundsatzentscheidung keinen Handlungsspielraum. Deswegen haben in den vergangenen Wochen mehrere Gemeindevertretungen Resolutionen zur entsprechenden Änderung des Kommunalabgabengesetzes parteiübergreifend beschlossen und fordern vom Landtag die Abschaffung der Straßenbaubeiträge. So haben die Stadtverordnetenversammlungen bzw. Gemeindevertretungen von Brandenburg an der Havel, Senftenberg, Blankenfelde-Mahlow, Kremmen und anderen Orten entsprechende Beschlüsse gefasst.

Währenddessen haben mehrere Bundesländer die Beitragserhebung abgeschafft oder planen dies derzeit. Der auch in Brandenburg gewachsene politische Wille zur Abschaffung dieser unverhältnismäßigen Belastung soll auf diesem Wege in Gesetzesform gegossen werden.

2. Durch die Abschaffung der Beitragserhebung wird viel Verwaltungsaufwand gespart, weil sich Bemessung und Erhebung samt der häufig damit einhergehenden juristischen Auseinandersetzung erübrigen.

3. Durch den Wegfall der Möglichkeit zur Erhebung von Beiträgen ist mit sparsameren Ausbauparametern zu rechnen. Wenn die Kosten für den Ausbau nicht mehr zu großen Teilen von einigen wenigen Beitragspflichtigen, sondern der Allgemeinheit zu tragen sind, erhöht sich der politische Druck zur Suche nach schonenden, im Übrigen das Ortsbild wahrenden Ausbauvarianten.Dies ist in den Gemeinden, die seit Jahren eine unmittelbare Anliegermitbestimmung praktizieren, zu beobachten.

4. Zu beachten ist, dass durch diese Gesetzesänderung die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (nach Baugesetzbuch) unberührt bleibt.

5. Um den Gemeinden einen Planungsvorlauf zu geben, soll das Gesetz erst ab 1. Januar 2019 in Kraft treten. Sofern von den Beitragspflichtigen bis dahin Vorausleistungen erhoben worden sind, sind diese zurückzuerstatten. Dies erfolgt jedoch erst nach Ablauf von zwei weiteren Jahren, um den Gemeinden eine entsprechende Vorbereitung zu ermöglichen.

6. Für die hierbei entstehenden Kosten sowie für den zukünftigen Wegfall der Möglichkeit der Straßenbaubeitragserhebung wird den Gemeinden ein finanzieller Ausgleich gewährt. Obwohl kein Fall des Art. 97 Abs. 3 Landesverfassung vorliegt soll dies in vollumfänglicher Beachtung des Konnexitätsprinzips erfolgen. Die diesbezüglichen Bestimmungen sollen durch Rechtsverordnung geregelt werden.

Auf dem Weg zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge

2013: Bürgerentscheid „Gerechter Straßenausbau“ in Bernau zur Durchsetzung der verbindlichen Mitbestimmung der Bürger beim Anliegerstraßenbau

⇒ Bürgerentscheid erfolgreich: 95% JA

 

2014: Bürgerentscheid in Borkwalde zur Aufhebung von 6 Beschlüssen der Gemeindevertretung über den kostspieligen Ausbau von Gemeindestraßen

⇒ Bürgerentscheid erfolgreich: 66% JA

 

2015: Einbringung von 5 Gesetzesanträgen in den Landtag zur weitreichenden Reform des Kommunalabgabengesetzes: Mitbestimmung Anliegerstraßenbau, Anrechnung von Fördergeldern zugunsten der Beitragspflichtigen, Möglichkeit zu Musterprozessen, Neuregelung Altanschließerbeiträge (Drs. 6/2545, 6/2546, 6/2547, 6/2548, 6/2549-Neudruck)

⇒ Anträge mehrheitlich abgelehnt durch SPD, Linke, CDU

 

2016: Durchsetzung kostengünstiger Alternativen bei der Straßenbeschichtung, um Kosten zu sparen, aber Instandhaltung dennoch fortzuführen, ohne Anlieger zu belasten („Bernauer Modell“)

 

2017: Vorstellung des „Bernauer Modells“ in anderen Kommunen

 

Frühjahr 2018: Erarbeitung eines Musterantrages: „Resolution zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge“ wird auf Initiative der lokalen Fraktionen von BVB / FREIE WÄHLER beschlossen in: Brandenburg an der Havel, Senftenberg, Blankenfelde-Mahlow, Kremmen, Bernau, Borkwalde, Grünheide – weitere Orte folgen

 

Mai 2018: Einreichung des Gesetzesentwurfs „Abschaffung Straßenbaubeiträge“ in den Landtag (Drs. 6/8710)

⇒ Antrag durch SPD, Linke abgelehnt

 

September 2018: Start eines Bürgerbegehrens in Schöneiche zur verbindlichen Mitbestimmung der Bürger beim Anliegerstraßenbau nach Bernauer Modell

 

Oktober 2018: Volksinitiative „Straßenausbaubeiträge abschaffen!“ startet

Der Gesetzesentwurf zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge

Gesetz zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge

Vom …

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg

Das Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl. I S. 174), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl. I Nr. 32 S. 30) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. § 8 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa) Satz 2 wird wie folgt gefasst:

„Bei den dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wegen und Plätzen werden keine Beiträge (Straßenbaubeiträge) erhoben.“

bb) Satz 3 wird aufgehoben.

b) In Absatz 4 Satz 8 werden die Wörter „und in den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 in der Regel decken“ gestrichen.

c) Absatz 6 Satz 3 wird aufgehoben.

2. Dem § 20 werden die folgenden Absätze 3 bis 6 angefügt:

„(3) Hatte eine Gemeinde bis zum 31. Dezember 2018 Vorausleistungen für Straßenbaubeiträge erhoben, den endgültigen Betrag hingegen nicht bis zu diesem Tag festgesetzt, hebt sie diese Vorausleistungsbescheide ab dem 1. Januar 2021 auf und erstattet die Vorausleistungen zurück. Aufhebung und Erstattung sind bis 31. Dezember 2022 abzuschließen.

(4) Das Land Brandenburg erstattet den Gemeinden ab 1. Januar 2022 auf Antrag diejenigen Beträge, die ihnen in Erfüllung des Absatzes 3 entgehen. Die Erstattung ist bis 31. Dezember 2023 abzuschließen.

(5) Für den über die Absätze 3 und 4 hinausgehenden Verlust der Möglichkeit, Straßenbaubeiträge zu erheben, wird den Gemeinden ein finanzieller Ausgleich gewährt. Bei der Bemessung des Ausgleichs sind die bisherigen durch gemeindliche Satzung erhebbaren Beiträge, das gewöhnliche Maß von Straßenbaumaßnahmen samt ihren Möglichkeiten zur sparsamen Durchführung und Planung zu berücksichtigen.

(6) Das für Inneres zuständige Mitglied der Landesregierung wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem für Finanzen zuständigen Mitglied der Landesregierung durch Rechtsverordnung die näheren Bestimmungen zur Bemessung, Festsetzung und Auszahlung der Erstattung im Sinne des Absatzes 4 und des Ausgleichs im Sinne des Absatzes 5 zu regeln.“

Artikel 2

Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.