Umwelt- und Naturschutz
Umwelt- und Naturschutz sind zwei der wichtigsten Ziele der Gesellschaft. Sie dienen dem Erhalt der Artenvielfalt ebenso wie der langfristigen Sicherung der menschlichen Lebensgrundlagen. Die Natur ist zudem ein wichtiger Ort für die Erholung und Freizeitgestaltung der Bevölkerung. Gemeinsam mit der Kultur bildet die Natur zudem die Grundlage des Tourismus in Brandenburg. BVB / FREIE WÄHLER setzt sich daher für einen für Menschen erlebbaren Erhalt der Naturräume ein.
In der Forstwirtschaft setzt sich BVB / FREIE WÄHLER für Artenvielfalt ein und lehnt großflächige Monokulturen ab. Wir stehen daher für den langfristigen Waldumbau, um mehr Kiefer- und Fichten-Monokulturen in naturnahe Mischwälder umzuwandeln. Die Artenvielfalt in den Wäldern würde steigen. Zudem werden sie gegenüber Krankheiten, Schädlingen, Waldbränden, Stürmen und klimatischen Veränderungen weniger empfindlich. Naturnahe Wälder sind auch wichtige Wasserspeicher, Sauerstoffspender und Mikroklimaregulatoren, was im niederschlagsarmen Brandenburg von Bedeutung ist.
Bezüglich der zu rekultivierenden Tagebauflächen in der Lausitz fordern wir eine Rekultivierung durch vielfältige Biotope und damit Schaffung von unterschiedlichen Grundlagen für Artenvielfalt.
In der Landwirtschaft treten wir für eine Mischung aus konventioneller und biologischer Landwirtschaft ein, deren Anteile sich nach der Nachfrage am Markt richten, aber deren Förderung aus öffentlichen Mitteln auch auf einem vergleichbaren Niveau liegen muss. Großflächige Monokulturen, wie sie etwa bei einem massiven Ausbau der Biogasproduktion entstehen können, lehnen wir ab. Aufgrund des bereits ausgeschöpften Potenzials lehnen wir zudem den weiteren Ausbau der Nutzung von Holz als Energieträger ab.
Für BVB / FREIE WÄHLER ist auch die Behebung der in der Vergangenheit verursachten Schäden an der Natur ein Ziel. Wir setzen uns daher für die beschleunigte Beseitigung von militärischen und industriellen Altlasten ein, um diese Flächen für Mensch und Natur zurückzugewinnen oder ggf. für Photovoltaikanlagen nutzen zu können.
Tierschutz
Eine artgerechte, ethisch verantwortliche Haltung von Nutztieren muss in der EU einheitlich geregelt sein. BVB / FREIE WÄHLER setzt sich für den Abbau und Ausgleich von Wettbewerbsverzerrungen ein.
Wir müssen bei den Bürgern für die Bereitschaft werben, den Nachteil der höheren Produktpreise für eine tiergerechtere Haltung in Kauf zu nehmen, da auf diese Weise auch unsere Nahrung gesünder wird.
Bestandsgrößen der Tierhaltung müssen grundsätzlich der Flächenstruktur einer Region angepasst werden. Das bedeutet, es muss genügend Fläche im Umkreis von 30 Kilometern für Getreide, Gülle und Mist vorhanden sein. In diesem Zusammenhang ist eine Berücksichtigung des ökologischen Fußabdrucks notwendig. Der Gülle-Tourismus muss unterbunden werden.
Tierversuche sind nur unter strengsten Auflagen und bei Nachweis der Notwendigkeit zuzulassen.
Eine artgerechte Haltung von Haustieren muss jederzeit gewährleistet sein.
Gewässerschutz
Der Ausgleich der verschiedenen Ansprüche an den Wasserhaushalt durch die fortschreitende wirtschaftliche und touristische Entwicklung in Brandenburg und die Gefahren durch Hochwasser, Abwasserbelastung und Landwirtschaft ergeben die Verantwortung des Landes für einen umfassenden Umwelt- und Gewässerschutz.
Alle Gewässer sind so zu behandeln und zu bewirtschaften, dass sie sowohl zum Wohl der Allgemeinheit als auch dem Nutzen des Einzelnen dienen. Jede vermeidbare Beeinträchtigung hat zu unterbleiben. Die gewissenhafte Überwachung und Regulierung der Gewässer, des Grundwassers sowie umfangreiche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr unterschiedlicher Art müssen unsere Ziele sein.
Zum Erhalt der Kulturlandschaften, Schutz der Siedlungsflächen und landwirtschaftlichen Nutzflächen vor zu hohen Grundwasserständen und bewusst herbeigeführten Überflutungen fordern wir die Bildung eines „Landesbetriebs Wasser“ mit entsprechenden Betriebsteilen/Außenstellen für die Erledigung der hoheitlichen Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge (v.a. zentrale Finanzierung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen) entsprechend dem Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg.
Nachfolgende Aufgabenstellungen sollte der Landesbetrieb Wasser vorrangig bearbeiten:
- Schaffung von Möglichkeiten und Strukturen, die vor, während und nach Unterhaltungs-, Um- und Ausbaumaßnahmen sowie Renaturierungsmaßnahmen ein aktives Mitwirken der Bürger sowie ständige öffentliche Kontrolle gewährleisten.
- Sicherstellung einer langfristigen, strategischen Wasserregulierung, die bei Hoch- und Niedrigwasser die Kulturlandschaft, Siedlungsfähigkeit und die wirtschaftlichen Belange (Land-, Forst-, Wasserwirtschaft, Tourismus) ebenso berücksichtigt wie eine intakte und gesunde Natur.
- Prüfung aller abgeschlossenen, laufenden und beabsichtigten Renaturierungs- und Gewässerumbaumaßnahmen auf Rechtmäßigkeit und Umweltverträglichkeit. Bei Rechtswidrigkeit bzw. Rechtsverletzungen ist der Ausgangszustand wiederherzustellen.
- Prüfung auf einen enteignungsgleichen Eingriff für Eigentumsverletzungen durch rechtswidrige hoheitliche Eingriffe. Wenn ein solcher Eingriff vorliegt, ist zeitnah Schadenersatz zu leisten.
- Als erster Schritt in Richtung auf eine Umkehr der Beweislast eines zweifelsfreien Nachweises im Schadensfall vom Geschädigten auf den Verursacher fordern wir, dass die Widerlegung der Verursachervermutung bereits durch glaubhaftgemachte Indizien erfolgen kann und als ausreichend angesehen wird.
- Die Verbandssatzungen der Wasserverbände müssen dringend dahingehend modernisiert werden, dass die Bürger diese jederzeit kontrollieren können und (ökologische) Alternativen nicht weiter kriminalisiert werden.
- Die Landesregierung übt Einfluss auf die Erfüllung der Aufgaben der unteren Behörden (Untere Naturschutzbehörde, Untere Wasserbehörde) aus und gewährleistet die Schaffung gesetzlicher Vorgaben zu grundlegenden Themen des Wassermanagements (z.B. Grundräumung, Gewässerunterhaltung, Hochwasser etc.).
- Die Rechtsverordnung der Landesregierung zur Regulierung des Biberbestands darf sich nicht nur auf Deiche, Fischteiche und Verkehrswege beschränken, sondern muss auch die Be- und Entwässerungsgräben/-anlagen einbeziehen, da es durch die inzwischen flächendeckend vorhandenen Biberdämme zunehmend zu empfindlichen Störungen der Entwässerungssysteme kommt.
Zum Problem der Verockerung der südbrandenburgischen Fließgewässer (Pyritproblem) insbesondere durch die Braunkohletagebaue fordern wir Aufklärung durch die Landesregierung über die Nachhaltigkeit der eingeleiteten Maßnahmen zur Schadensbegrenzung und die Planungen für eine zeitnahe, frühzeitige Bürgerbeteiligung aller Bürger und Initiativen in den einzelnen Flussabschnitten.
BVB / FREIE WÄHLER setzt sich nicht nur aus Gründen des Hochwasserschutzes für die Rückverlegung von Deichen und die Schaffung von naturnahen Überflutungsgebieten auf geeigneten Flächen entlang Elbe und Oder ein. Hierdurch wird der Natur wieder mehr Platz gelassen, um artenreiche Auwälder zu bilden, die in Deutschland besonders selten sind. Sie könnten als Naherholungsgebiete genutzt werden und den Naturtourismus fördern. Für die hierfür benötigten Flächen sind die Eigentümer bzw. betroffene landwirtschaftliche Betriebe zu entschädigen.