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Was Windenergieanlagen-Abstandsgesetz und Co. tatsächlich bedeuten

13.05.2022 | Gesundheit, Umwelt, Windkraft

Klauseln machen Abstandsregeln langfristig wertlos – tatsächliches Ziel „keine Mindestabstände zur Wohnbebauung und WKA-Bebauung der Landschaftsschutzgebiete“ wird von SPD, CDU und Grünen verschleiert
 
Natürlich ist es zu begrüßen, dass nun ein Mindestabstand von 1.000 Metern von Windkraftanlagen zu Wohnsiedlungen eingeführt werden sollen. Doch leider zeigt die Berichterstattung nicht die Haken der neuen Gesetze, die von SPD, CDU und Grünen auf den Weg gebracht wurden.
 
Die Überschreitungen der Lärmgrenzwerte in Bernau zeigen, dass 1.000 Meter Mindestabstand nicht ausreichen. Ein Abstand von 1.500 Metern wäre angemessen. Und da die Gesundheit auch in Einzelgehöften und Streusiedlungen gefährdet ist, sollten auch diese beim Abstand berücksichtigt werden.
 
Der wirkliche Haken an den Regelungen ist jedoch die absichtlich gemachte Einschränkung: Die ohnehin zu kurzen und für viele Wohngebäude nicht geltenden Mindestabstände gelten nur so lange, wie die Windkraft-Ausbauziele erreicht werden. Bei vielen Berichten geht dieser Fakt einfach unter.
 
Eine ähnliche Regelung hat die Regierungskoalition sich auch bei den Landschaftsschutzgebieten gesetzt. Werden die Ausbauziele nicht erreicht, will die Regierungskoalition auch dort den Bau von Windkraftanlagen erlauben.
 
Warum diese Klauseln? Die Landesregierung plant gerade, die Ausbauziele bis 2040 drastisch auf 15.000 MW zu erhöhen. Und auch die Ausbauziele bis 2030 wurden noch mal um 1.000 MW erhöht. Und auf Bundesebene sollen von der Ampel-Koalition schon bald weitere Ausbauziele kommen. Somit ist es nur ein Frage der Zeit, bis die Klausel „Ausbauziel nicht erreicht“ greift. Die beschlossenen Regeln bedeuten in Verbindung mit den überzogenen Ausbauzielen langfristig die Abschaffung der gerade beschlossenen Mindestabstände sowie die Bebauung der Landschaftsschutzgebiete mit Windkraftanlagen. Was die Grünen ja schon vorher als Ziel ausgegeben hatten (Siehe Initiative der Grünen auf Bundesebene auch gegen Mindestabstände).
 
Doch dieses eigentliche Ziel soll verschleiert werden, um der CDU wenigstens bis zur nächsten Wahl Gesichtswahrung zu erlauben. Denn die hatte im Wahlkampf damit geworben, sich für die Einschränkung der Windkraft und verbindliche Abstandsregeln zur Wohnbebauung einzusetzen. Und die zwei Jahre bis zur nächsten Wahl wird die Klausel, dass die Ausbauziele nicht erfüllt wurden, noch nicht gezogen. Das passiert dann erst nach der nächsten Wahl…

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