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Willkür bei Fraktionshürden in Brandenburgs Kreistagen beenden!

18.05.2015 | Andere

Gesetzesantrag soll Urteil des Landesverfassungsgerichts zu Fraktionshürden in Kreistagen durchsetzen

Verfassungsgericht des Landes BrandenburgBVB / FREIE WÄHLER beantragt für die kommende Sitzung des Landtages die Änderung der Kommunalverfassung. Ziel ist eine konsequente Umsetzung des Urteils des Landesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2011. In diesem hat das höchste brandenburgische Gericht entschieden, dass die landesgesetzliche Bestimmung, wonach Fraktionen in Kreistagen aus mindestens 4 Abgeordneten bestehen müssen, verfassungswidrig und nichtig ist.

Dennoch haben bis heute 8 Landkreise diese Bestimmung beibehalten. In diesen Kreisen bedarf es weiterhin 4 Sitzen, um eine Fraktion bilden zu können. Dies widerspricht den Grundsätzen der demokratischen Mitbestimmung und des Pluralismus im kommunalen Bereich. Im Gegensatz zum Landtag haben fraktionslose Abgeordnete in den Kreistagen kein Recht auf eine Mitgliedschaft in Ausschüssen und können auch keine Vorlagen einbringen. Damit ist das Mitwirkungsrecht für eine Vielzahl von Mandatsträgern unangemessen eingeschränkt.

In kleinen Kreistagen mit 46 Sitzen braucht es fast 9% der Sitze, um eine Fraktion bilden zu können. Dies ist in keinem Gremium üblich und daher dringend zu ändern.

Deswegen schlägt BVB / FREIE WÄHLER vor, die Kommunalverfassung so zu ändern, dass allen Landkreisen vorgegeben wird, dass Wahlvorschlagsträger, die 5% der Sitze erringen, immer eine Fraktion bilden können müssen. Eine Abweichung nach unten ist möglich, eine Steigerung in ein Übermaß wie jetzt wäre hiernach aber ausgeschlossen.

Der Vorschlag erstreckt sich auch auf Fraktionen in Gemeindevertretungen mit 32 oder mehr Gemeindevertretern. Für diese sah die für verfassungswidrig erklärte Bestimmung eine Mindeststärke von 3 Sitzen vor. Trotz Urteils wurde diese von zahlreichen Gemeinden und Städten beibehalten. Auch dies soll sich auf diesem Wege ändern.

Gesetzesantrag: Gesetz zur Achtung des Pluralismus in Gemeinden und Kreisen – Entscheidung des Landesverfassungsgerichts vom 15.04.2011 respektieren

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