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Willkürliche Auslegung der Kommunalverfassung beenden!

17.12.2014 | Andere

Ortsbeiträte werden übergangen und Fraktionen im Fünferfachausschuss ignoriert – Christoph Schulze stellt zwei Kleine Anfragen zur Auslegung der der Kommunalverfassung

Christoph Schulze kopieDen BVB/FREIE WÄHLER-Landtagsabgeordneten Christoph Schulze erreichen zahlreiche Beschwerden von Ortsbeiträten und und Stadtverordneten über die willkürliche Auslegung der Kommunalverfassung durch die Gemeindeverwaltungen und Hauptverwaltungsbeamten. 

So wird in Ausschüssen verlangt, dass mindestens zwei Mitglieder einen Antrag untertstützen müssen, damit dieser auf die Tagesordnung kommt. Bei einem Ausschuss mit nur fünf Sitzen repräsentiert jedoch bereits ein Mitglied 20% der Sitze und erfüllt somit die geforderte Hürde. Im angesprochenen Fall hat die Fraktion in der Gemeindevertretung sogar 25% der Sitze, kannn aber wegen der willkürlichen Auslegung der Kommunalverfassung im Ausschuss keine eigenen Anträge auf die Tagesordnung setzen.

Auch werden in den Gemeinden häufig die Ortsbeiräte übergangen und nicht wie vorgesehen in Entscheidungen einbezogen und angehört. Statt dessen werden sie beispielsweise hinsichtlich Flächennutzungs- und Bebauungsplänen vor vollendete Tatsachen gestellt, die sie nur noch abnicken können.

In seinen Kleinen Anfragen verlangt Christoph Schulze von der Landesregierung eine Stellungnahme zu diesem willkürlichen Vorgehen.

Kleine Anfrage zum Fünferausschuss

Kleine Anfrage zur Beteiligung der Ortsbeiträte

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