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Dinge beim Namen nennen: Verteilung der Lottomittel in Wahlkampfzeiten ist Amtsmissbrauch und verfassungswidrig

15.08.2014 | Andere

BVB / FREIE WÄHLER kritisiert den offensichtlichen Missbrauch öffentlicher Ämter zu Wahlkampfzwecken. Die aktuelle Praxis verschiedener Minister, in der heißen Wahlkampfphase Lottogelder – natürlich persönlich – zu verteilen, ist nicht nur schlechter Stil, sondern auch verfassungswidrig.bverfg

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Grundsatzentscheidung BVerfGE 44, 125, dessen Geltung seitdem unbestritten ist, unmissverständlich festgestellt, dass es „Staatsorganen von Verfassungs wegen versagt [ist], sich in amtlicher Funktion im Hinblick auf Wahlen mit […] Wahlbewerbern zu identifizieren und sie unter Einsatz staatlicher Mittel zu unterstützen oder zu bekämpfen, insbesondere durch Werbung die Entscheidung des Wählers zu beeinflussen.“ Um einem Missbrauch durch Tarnung der Wahlkampfinhalte als scheinbare, angebliche Information oder Verwaltungsarbeit vorzubeugen, hat das Bundesverfassungsgericht in derselben Entscheidung ebenfalls als Leitsatz festgestellt, dass hieraus „für die Vorwahlzeit das Gebot äußerster Zurückhaltung [folgt] und das Verbot jeglicher mit Haushaltsmitteln betriebener Öffentlichkeitsarbeit in Form von sogenannten Arbeitsberichten, Leistungsberichten und Erfolgsberichten.“

Auch das im Stile von gönnerhaften Landvisiten inszenierte Überbringen von Förderbescheiden kurz vor der Wahl gehört dazu. Genau hiergegen verstoßen die Minister, wenn sie Förderbescheide mit klarem Bezug zum Wahltermin verteilen und dabei jeglichen zeitlichen Zusammenhang zu den zu fördernden Maßnahmen bzw. deren Antragszeitpunkt vermissen lassen. Zudem ist nicht erkennbar, warum sich die Minister nicht mit der Versendung der Bescheide per Post begnügen.

BVB / FREIE WÄHLER fordert ein Ende der Verknüpfung von Staat und Partei samt akutem Amtsmissbrauch.

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