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1:0 für die Bürger – Wintergärten sind Wohnraum!

06.02.2015 | BER

Wintergärten sind Wohnraum – sonst nur schwammige Antworten der Regierung auf die Dauerstreitfrage beim Schallschutz

BER klein lang

Christoph SchulzeWie bekannt ist die Frage was im Rahmen des einzurichtenden Schallschutzes für den BER als Wohnraum gilt, zwischen Flughafengesellschaft und Bürgerinitiativen und Betroffenen streitig. Im Planfeststellungsbeschluss steht, schriftlich und rechtlich festgelegt, dass die Flughafengesellschaft Wohnraum mit Schallschutzmaßnahmen auszustatten hat.

Wie allseits bekannt, behauptet die Flughafengesellschaft nur Schlafzimmer, Kinderzimmer und Wohnräume sind Wohnraum. Ursprünglich hat die Flughafengesellschaft Flure, Bad, Küche und andere Räume abgelehnt und behauptet, das wäre kein Wohnraum.

In der Zwischenzeit ist die Flughafengesellschaft so weit eingelenkt, dass sie manchmal auch größere Küchen als Wohnraum anerkennt, Flure, Bäder und Häuser, die Wohn-, Flur- und Küchenfunktion in offener Systematik haben, werden nicht anerkannt, genauso wenig, wie Wintergärten, die grundsätzlich heutzutage noch als Wohnraum bestritten werden.

Aus diesem Grunde habe ich eine Kleine Anfrage Nr. 131 vom 16.12.2014 im Landtag gemacht, die Sie in der Anlage finden. Mein Anliegen war, die Landesregierung dazu zu bringen, mitzuteilen, was denn nun Wohnraum ist.

Das Ergebnis der Kleinen Anfrage ist, wie bei der Landesregierung immer wieder festzustellen, leider so unkonkret, wie nur denkbar.

Die Landesregierung räumt ein, dass es, obwohl im Planfeststellungsbeschluss der Begriff „Wohnraum“ benutzt wird, keine einheitliche Definition des Wohnraums gibt, d.h. schon mit dem Planfeststellungsbeschluss hat die Landesregierung der Flughafengesellschaft ein Scheunentor zur Manipulation des Schallschutzprogramms geöffnet. Ob nun absichtlich, fahrlässig oder nur aus Verkennung der Sach- und Rechtslage, mag dahingestellt sein.

Weiterhin teilt die Landesregierung auf Anfrage 3 mit, dass die Untere Bauaufsichtsbehörde im Einzelfall zu entscheiden hat, was Wohnraum und Wohnung ist. Deshalb sind alle Bürgerinnen und Bürger gut beraten, sich bei der jeweiligen Unteren Bauaufsichtsbehörde bei der jeweiligen Kreisverwaltung schriftlich geben zu lassen, dass ihre Küche, ihr Flur und ihr Badezimmer Wohnraum sind und zur Wohnung gehören. Dies sollte man dann schlicht und einfach bei der Flughafengesellschaft einreichen, mit der Argumentation, Küche, Bad und Flur und auch andere Zimmer sind Wohnraum und das ist behördlich bestätigt und dann sollten sie für diese Räumlichkeiten auch Schallschutz verlangen.

Die Flughafengesellschaft muss dann erst einmal beweisen, dass das kein Wohnraum ist und das dürfte ihr ja wohl erheblich schwerfallen.

In der Frage Küchen, Bäder, Flure usw. drückt sich die Landesregierung um eine klare Aussage. Ganz klar, die Landesregierung steht wieder einmal auf Seiten der Flughafengesellschaft und es liegt auch im Interesse der Landesregierung, beim Schallschutz so viel wie möglich zu sparen, um damit andere Löcher beim Flughafen zu stopfen.

Einzig und allein bei Frage 7 wird die Landesregierung deutlich und präzise, wofür ihr an dieser Stelle Dank zu sagen ist. Die Landesregierung definiert ganz klar, dass Wintergärten als Wohnraumerweiterung, die bauaufsichtsrechtlich genehmigt sind, als Aufenthaltsraum und Teil der Wohnung sind, gelten und im Sinne des Planfeststellungsbeschlusses also auch mit Schallschutz zu versehen sind. Also sollen sich die Bürgerinnen und Bürger nicht von der Flughafengesellschaft „veräppeln“ lassen, sondern gegenüber der Flughafengesellschaft auf Schallschutz für Wintergärten bestehen.

Die Antworten der Landesregierung auf die Kleine Anfrage zur rechtlichen Definition von Wohnraum

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