Landesregierung will Bürgermeister und Landräte ab 18 Jahren und ohne oberes Alterslimit zulassen – wir widersprechen
Iris Schülzke begrüßt in ihrer Rede, dass über die Altersgrenzen nachgedacht wird. Doch eine gänzliche Aufhebung des Alterslimits ist nicht angemessen. Schließlich folgen nach der Wahl noch 8 Dienstjahre. Und mit dem Alter steigt die Wahrscheinlichkeit schwerer Erkrankungen und Dienstunfähigkeit. Eine Erhöhung der Altersgrenze bei der Wahl auf 70 Jahre wäre daher sinnvoller. Die mögliche Amtszeit wäre in diesem Fall bis zum Alter von 78 Jahren, was bereits in etwa der durchschnittlichen Lebenserwartung entspricht.
Die Senkung des Mindestalters auf 18 Jahre hält Iris Schülzke hingegen für einen schlechten Vorschlag. Sie bezweifelt, dass man in diesem Alter bereits eine derartig verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen kann und soll. In diesem Alter haben mögliche Kandidaten üblicherweise auch noch keine Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium. Bürgermeister und Landräte arbeiten jedoch regelmäßig mit mehrstelligen Millionensummen. Und dies ist nicht eigenes Geld, sondern das Geld der Steuerzahler. Dies unterscheidet sie von Unternehmern. Auch die Ahndung von Verfehlungen wird zum Problem – denn in diesem Alter gilt teilweise sogar noch das Jugendstrafrecht.
Der Vorschlag der Regierung ist daher in der aktuellen Form unbrauchbar.
Der Antrag wurde einstimmig in den Ausschuss für Inneres und Kommunales verwiesen.
Auch der Städte- und Gemeindebund äußerte sich im Anschluss kritisch über die drastische Herabsetzung des Mindestalters: „Damit wird das Amt der Lächerlichkeit preisgegeben“, klagt Vize-Geschäftsführerin Monika Gordes. Es sei undenkbar, dass ein so junger Mensch eine Verwaltung mit hunderten Mitarbeitern führt, so ein Artikel der MOZ.
Rede von Iris Schülzke zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes auf RBB
Aufhebung der Altersgrenze bringt einige Bürgermeister ins Grübeln – Artikel der MOZ vom 16.07.2015