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Ausnahmen beim Nachtflugverbot dürfen nicht die Regel werden!

21.07.2015 | BER

65 Nachtflüge allein zum Championsleague-Finale – Ausnahmen müssen Ausnahmen bleiben!

NachtflugBereits im Vorfeld war bekannt geworden, dass es zum Finale der Champions League in Berlin eine Ausnahmegenehmigung für das Nachtflugverbot geben würde. Christoph Schulze stellte daher eine Kleine Anfrage an die Landesregierung. Die Antwort der Landesregierung ergab, dass es in der Zeit des Nachtflugverbots von 23:30 Uhr bis 5:30 Uhr insgesamt 65 Flugbewegungen am Flughafen Schönefeld gab. 

Dies bereitet Grund zur Sorge. Denn das Finale war kein unvorhergesehener Zwischenfall, sondern ein lange geplantes Ereignis. Somit hätten sich die Besucher darauf einstellen können, nach dem Spiel in Berlin zu übernachten, statt spät nachts oder im Morgengrauen noch abzufliegen. Denn Großveranstaltungen wie Sportereignisse, Konzerte und Messen sind in Berlin alles andere als eine Seltenheit. So besteht bei freizügiger Genehmigung der „Ausnahmeregelungen“ die Gefahr, dass die Ausnahme zur Regel wird und damit selbst das ohnehin zu kurze Nachtflugverbot von sechs Stunden komplett ad absurdum geführt wird.

Ähnliches passierte auch in Frankfurt am Main nach der Einführung des Nachtflugverbotes. So gab es anfänglich im Schnitt drei Ausnahmen pro Nacht. Erst nach Protest der Anwohner wurde diese Praxis langsam eingedämmt. Daher hakte Christoph Schulze in einer Nachfrage zur Kleinen Anfrage nach, um von der Landesregierung Brandenburg zu erfahren, ob das Vorgehen wirklich nötig war und welche Schlussfolgerungen daraus für die zukünftige Gewährung von Ausnahmegenehmigungen gezogen werden.

Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage: „Flughafen SXF als „Abflughafen“ für ausländische Gäste des Championsleague-Finales“

Nachfrage zur Kleine Anfrage

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