Opposition stimmt geschlossen für unseren Antrag auf Neustart des Landesentwicklungsplans – SPD und Linke blockieren
Der aktuelle Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B) ist rechtswidrig und unwirksam. Drei Gerichte (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Verwaltungsgericht Cottbus und am 11. September 2015 das Verwaltungsgericht Potsdam) haben dies inzwischen in ihren Urteilen bestätigt. Auch der Versuch der Landesregierung, einzelne formale Fehler zu beseitigen und den LEP B-B wieder in Kraft zu setzen, wurde von den Gerichten dabei nicht anerkannt.
Aufgrund dieser Faktenlage sollte inzwischen jedem klar sein, dass der Landesentwicklungsplan neu aufgesetzt werden muss. Denn andernfalls sind Planungsunsicherheit, Rechtsunsicherheit und erhebliche Schadensersatzforderungen die Folge. Windkraftanlagen könnten beispielsweise nun überall gebaut werden, da keine rechtskräftigen Windeignungsgebiete ausgewiesen wurden. Wohn- und Gewerbegebiete können nicht ausgewiesen werden, da nicht klar ist, ob die Gemeinden hierzu laut Landesplanung berechtigt sind.
Die Folge ist Stillstand und Verzögerung in einer Zeit, in der Land und Kommunen eigentlich zügig mit dem Bau von Wohnungen und sozialer Infrastruktur auf den Zuzug vieler Flüchtlinge reagieren müssten. Am 24.09.2015 wurden zwar hierfür in Berlin finanzielle Hilfen vom Bund zugesagt und in Brandenburg eine Erhöhung des Budgets für sozialen Wohnungsbau auf 70 Millionen Euro angekündigt – gleichzeitig sind jedoch die rechtlichen Grundlagen für viele notwendige Baumaßnahmen nicht gegeben.
So war es kein Wunder, dass die Opposition geschlossen für unseren gemeinsam mit CDU und Grünen eingebrachten Antrag zum Neustart der Landesentwicklungsplanung stimmte. SPD und Linke hingegen stimmten jedoch – wie schon so oft – aus Prinzip gegen den Antrag der Opposition. Wie sie die drohenden Probleme verhindern wollen, wurde aus den Reden der rot-roten Koalition nicht klar.
Vielleicht will man einfach nicht eingestehen, dass der eigene Landesentwicklungsplan fehlerhaft ist. Damit wäre die Ablehnung des Antrags ein Versuch der Gesichtswahrung – auf Kosten der Kommunen, Wirtschaft, Bürger und Flüchtlinge. Wir werden die Abgeordneten der Regierungsfraktionen vermutlich häufiger an ihr heutiges Abstimmungsverhalten erinnern müssen, wenn in den kommenden Monaten als Folge des unwirksamen Landesentwicklungsplans „unvorhergesehene“ Probleme auftauchen.
Presseecho:
Lausitzer Rundschau Forst, 21.10.2015
Rechtschaos bei Windkraft in Brandenburg – PNN vom 18.11.2015
Planlos in Potsdam-Mittelmark – Zum Windpark verdonnert – PNN 18.11.2015