Novellierung des Richtergesetzes zu langsam – Bei Einigkeit aller Fraktionen über die Inhalte darf dringende Überarbeitung keine zwei Jahre dauern
Christoph Schulze überreicht dem Ministerpräsidenten eine „Erinnerung“ des Richterbundes (Archivbild)
Christoph Schulze begrüßte die laut Evaluierungsverfahren vorgesehenen Änderungen als dringend notwendig. Hierin stimmen wir mit den anderen Fraktionen überein. Doch er kritisierte den Zeithorizont, der in dem Beschluss gezeigt wurde. Der Gesetzesentwurf soll erst Ende Juli 2017 abgeschlossen sein – also in 14 Monaten. In das Gesetzgebungsverfahren eingereicht würde das Gesetz dann kurz vor der Sommerpause. Üblicherweise folgen lange Beratungen und mehrere vorgeschriebene Lesungen. Folglich wird das Gesetz wohl frühestens 2018 kommen. Es kann nicht sein, dass eine Gesetzesnovelle voraussichtlich noch zwei Jahre braucht, obwohl die Evaluation schon abgeschlossen ist und sich alle Fraktionen über die bereits schriftlich vorliegenden Inhalte einig sind.
Die ihm entgegengerufene Ausrede für die lange Dauer: Man müsse die Wahlen in Berlin abwarten … Nun ist der Wahlkampf im Nachbar-Bundesland schon ein Vorwand, dringende Änderungen im eigenen Bundesland unnötig zu verzögern.