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Lex BER bleibt Lex BER!

29.04.2016 | Andere

Neuordnung der Bauordnung ohne verbraucherfreundliche Pflicht zu Wasserzählern und Legaldefinition Wohnraum – Teile eindeutig zu Gunsten des Bauprojekts BER

Christoph Schulze sprach im Landtag zur Änderung des Baugesetzes (Archivbild)

Christoph Schulze belegte in seiner Rede, dass Teile des Gesetzentwurfs auf die Lösung der Baugenehmigung des BER ausgelegt sind. Ohne die Änderung würde diese Genehmigung im Oktober 2016 auslaufen. Dieser Grund für die Gesetzesänderung wird im Bericht jedoch explizit bestritten. Doch warum etwas abstreiten, das ohnehin offensichtlich ist? Etwas mehr Ehrlichkeit hätte den Einreichern hier gut zu Gesicht gestanden, so Schulze. 

Zudem vermisst er als Leiter eines Mietervereins die seit Jahren geforderte Pflicht zum Einbau von Kaltwasserzählern. Ohne diese ist keine verbrauchsabhängige Abrechnung möglich, also gibt es auch keine Pflicht zur verbrauchsabhängigen Abrechnung für Wasser. Viele Brandenburger Mieter werden daher weiterhin Wasserrechnungen auf Grundlage von groben Schätzungen erhalten.

Ebenso fehlt die seit Jahren geforderte Definition für Wohnraum. Somit bleibt weiterhin unklar, was alles vom versprochenen Schallschutz abgedeckt werden muss. Und daher werden die Streitigkeiten zwischen der BER-Flughafengesellschaft FBB und den BER-Anliegern weitergehen. 

 

Presseecho:

Lex BER oder wird bauen billiger? – Lausitzer Rundschau 29.04.2016

 

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