Landesregierung setzt 3 Monate Tatenlosigkeit in Sachen Altanschließer fort – Iris Schülzke protestiert gegen Taten- und Verantwortungslosigkeit
Vor rund drei Monaten gab das Bundesverwaltungsgericht bekannt, dass es die Praxis der rückwirkenden Anschlussbeiträge in Brandenburg als verfassungswidrig einstuft. Doch die Landesregierung reagiert nicht. Eine Rückzahlung wird nicht angewiesen, die Bürger mit irreführender Aussage zum Stillhalten aufgerufen, bis ihre Frist für die Rückforderung vorbei ist. SPD und Linke blockieren im Landtag die Korrektur des verfassungswidrigen Passus im KAG. Ausrede: Man müsse das Urteil des Oberverwaltungsgerichts abwarten – ganz so, als könne dies die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes revidieren.
Wie von BVB / FREIE WÄHLER vorhergesagt, hat das Oberverwaltungsgericht das Bundesverfassungsgericht vor einem Monat bestätigt. Neue Ausrede für die Tatenlosigkeit: Das seien Einzelfallentscheidungen. Nun hat das BVerfG den Altanschließern inzwischen in über 30 Fällen recht gegeben.
Zu Recht fordern immer mehr Bürger ihre verfassungswidrig abverlangten Beiträge zurück. Viele Abwasserzweckverbände kommen in finanzielle Not. Die Regierung reagiert, indem sie erneut zum Abwarten aufruft. Diesmal soll auf ein Rechtsgutachten gewartet werden. Iris Schülzke: „Da kann man doch nicht nur sagen, wir geben jetzt ein Rechtsgutachten in Auftrag!“
Innenminister Schröter: „Ich kann deswegen auch den Kommunen nur raten, keine vorschnellen Entscheidungen zu treffen“. Als die Beitragsbescheide kamen, mussten die Bürger binnen 4 Wochen zahlen, sonst würden hohe Strafzinsen und Säumniszuschläge fällig. Doch wenn es darum geht, die Gelder zurückzuzahlen, wird verzögert und hingehalten – seit inzwischen einem Vierteljahr. Schlimmer noch, die Landesregierung unterbindet alle Lösungsversuche der Abwasserzweckverbände. Schröter warnt die Verbände, das Geld zurückzuzahlen, denn das sei vielleicht eine Straftat – etwas zu tun, was das Bundesverfassungsgericht und das Oberverwaltungsgericht verlangen, ist eine Straftat?
Zudem holt er die alte Klassenkampf-Rhetorik von Arm gegen Reich heraus. Die Mieter würden die Wertzuwächse der Grundstücksbesitzer finanzieren. Das könne er nicht dulden. Doch welche Gebiete hatten denn den größten Wertzuwachs? Berlin und Potsdam – zwei Städte, in denen es erstaunlicherweise keine Altanschließerbeiträge gibt. Und wo gibt es die höchsten Altanschließerbeiträge? In Sonnewalde im ländlichen Elbe-Elster, wo die Grundstücke kaum Wertzuwachs erfahren haben und es kaum Mieter gibt. Hier wird soziale Gerechtigkeit als Begründung verfassungswidrigen Vorgehens vorgeschoben, wo offensichtlich die Deckung der Finanzierungslücken der augenscheinliche Anlass war!
Doch die Kritik von allen Seiten – Bundesverfassungsgericht, Bürger, Abwasserzweckverbände und BVB / FREIE WÄHLER – bügelt Schröter weg: „Geschossen wurde reichlich, getroffen aber nicht ins Schwarze, sondern glatt daneben.“ Herr Schröter, das gesamte Finanzierungskonzept Ihrer Landesregierung liegt in Trümmern. Wenn das kein Treffer des Bundesverfassungsgerichts ins Schwarze (oder besser „Rot-Rote“) war, was dann? Die Rechtslage ist klar – die Beiträge sind verfassungswidrig. Wir brauchen keine neue Hinhaltetaktik mit einem neuen Rechtsgutachten – schon gar nicht, wenn dieses von den Experten kommt, die jahrelang das verfassungswidrige KAG verteidigt haben.
Was Brandenburg braucht, ist eine Zusage, dass das Land für den angerichteten Schaden geradesteht und ein verfassungskonformes Finanzierungskonzept für die Zukunft!
Innenminister Schröter: Keine vorschnellen Entscheidungen – PNN 03.03.2016
Unwirksame Abwasser-Bescheide: Keine Zusagen für Hilfen des Landes – MOZ 03.03.2016