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Bürgerentscheide für Bauleitpläne von Rot-Rot abgelehnt

12.06.2015 | Andere

Antrag abgelehnt – Rot-Rot und Grün stimmen gegen Bürgerentscheide bei Bauleitplänen

BauleitplanIn den Fragestunden der Gemeindevertretungen gehören Bauvorhaben zu den am häufigsten von Bürgern angesprochenen Themen. Die Bürger würden gern mitentscheiden, was in ihren Gemeinden gebaut wird. Insbesondere bei Großvorhaben erleben wir immer wider eine aktive Bürgerschaft. Aber sie dürfen bisher nicht. Bauleitpläne gehören zu den wichtigsten Instrumenten der Stadtentwicklung. Mit unserem Gesetzesantrag zur Bürgermitbestimmung bei Bauleitplänen sollte der Bevölkerung mehr Mitsprachrecht in der Entwicklung ihrer Gemeinde eingeräumt werden. Durch dieses Mitspracherecht würden auch Fehlplanungen, Verschwendung und jahrelange Streitigkeiten in Gemeinden verhindert werden.

Minister Schröter und der Abgeordnete Kurth (SPD) argumentierten dagegen. Gemeindevertretern würden dann kaum noch Entscheidungspielräume verbleiben. Zudem wären die Gemeindevertreter enttäuscht, wenn ihre Pläne abgelehnt würden. 

Wir sind in diesen Punkt völlig anderer Auffassung. Die Abgeordneten in den Gemeindevertretungen sind Vertreter der Bevölkerung. Als solche ist es ihre Aufgabe, den Willen der Bevölkerung umzusetzen. Es ist hingegen nicht die Aufgabe der Gemeindevertreter, ihre persönlichen Träume und Vorstellungen gegen den Willen der Bevölkerung durchzusetzen. Die Entscheidungsspielräume werden zudem nicht eingeschränkt – die Entscheidungen müssen sich lediglich dem Votum der Bevölkerung stellen.

Wenn die Gemeindevertreter also Bauleitpläne erstellen, die von der Mehrheit der Bevölkerung abgelehnt werden, müssen sie sich fragen lassen, warum sie offenbar am Willen der Einwohner vorbei geplant haben. Damit ist es das gute Recht der Bevölkerung, die Gemeindevertreter in wichtigen Fragen zu übrstimmen. Eine hierdurch mögliche „Enttäuschung“ der Gemeindevertreter ist kein Argument gegen eine verbindliche  Bürgerbeteiligung. Grundprinzipien der Demokratie und Mitbestimmung sollten auch in Brandenburg höher bewertet werden.

Die Grünen argumentieren, dass Bauleitpläne zu komplex seien, um von der Bevölkerung abgestimmt zu werden. Zudem seien Bauleitpläne nicht auf „Ja“ und „Nein“ herunterzubrechen.

Wir lehnen diese paternalistische und elitäre Ansicht eines entscheidungsunmündigen Bürgers ab. Warum sollen Gemeindevertreter intellektuell in der Lage sein, abstimmen zu können, die Bevölkerung aus der und von der sie gewählt wurden, hingegen nicht? Zudem müssen auch die Gemeindevertreter am Ende eine Entscheidung treffen. Warum kann die Gemeindevertretung am Ende die angeblich unmögliche Entscheidung „Ja“ oder „Nein“ zum Bauleitplan treffen, die Bevölkerung hingegen nicht?

Es werden zudem wohl kaum winzige Details sein, die die Bevölkerung mehrheitlich zu einer Ablehnung oder Zustimmung bewegen werden. Sondern grundsätzliche Richtungsentscheidungen, die auch ohne akademische Ausbildung in Raumplanung verständlich sind. Die Bevölkerung weiß sehr wohl, ob sie an einer bestimmten Stelle in ihrer eigenen Stadt ein Gewerbegebiet, einen Park oder ein Industriegebiet haben will.

Unser Antrag wurde von Rot-Rot und Grünen mehrheitlich abgelehnt. Wir bedauern diesen Unwillen einiger Fraktionen, der Bevölkerung mehr Mitsprachrecht bei der Gestaltung ihrer Gemeinden einzuräumen und werden uns weiterhin für mehr Bürgerbeteiligung einsetzen.

Gerade in Brandenburg mit sehr hohen formellen Hürden im Bereich der direkten kommunalen Demokatie hätte es einer materiellen Modernisierung bedurft. Der Ausschlusskatalog der Kommunalverfassung muss dringend ausgedünnt werden.

Innenminister Schröter meinte zu unserer Abgeordneten Iris Schülzke, dass er „überrascht sei“, dass sie als ehemalige Amtsdirektorin diesem Vorschlag zustimmt. In einer späteren Rede erwiderte Iris Schülzke„In meiner 20-Jährigen Tätigkeit als Amtsdirektorin habe ich immer so gearbeitet, dass die Bürger mitentscheiden dürfen. Und so habe ich 4 Landräte kommen und gehen sehen.“ (Iris Schülzke war über 20 Jahre Amtsdirektorin von Schlieben (Elbe-Elster), musste jedoch zurücktreten, um das Mandat als Landtagsabgeordnete antreten zu dürfen).

Gesetzesantrag: Gesetz für konsequente Bürgermitbestimmung bei Bauleitplänen

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