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Rot-Rot deckt willkürliche Fraktionshürden in Kreistagen

12.06.2015 | Andere

Rot-Rote Vorwände gegen die Durchsetzung des Urteils des Landesverfassungsgerichts zu Fraktionshürden in Kreistagen und Gemeindevertretungen

LandesverfassungsgerichtDurch die Ablehnung unseres Antrages auf Senkung der Fraktionshüden in den Kreistagen wird in vielen Landkreisen die Situation, dass weite Teile der Vertretungskörperschaft von der Mitwirkung ausgeschlossen sind, fortgesetzt.

Ein Urteil des Landesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2011 sollte die landesgesetzlich vorgegebenen hohen Fraktionshürden in den Kreistagen Brandenburgs beenden. Doch auch 4 Jahre später wurde das Urteil nur in einigen Kreistagen umgesetzt. Wie aus der Antwort auf unsere Kleine Anfrage hervorgeht, führen 8 Kreistage die 4er-Hürde fort. Angesichts der Größe der Kreistage bedeutet dies Fraktionshürden von teilweise 8-9% der Abgeordneten. Eine Größe, die jeglichen demokatischen Maßstaben widerspricht.

Dabei stehen fraktionslosen Abgeordneten in Kreistagen fast keine Rechte zu. Sie werden praktisch zu Beobachtern degradiert, die höchstens abstimmen, aber nicht durch Anträge selbst mitgestalten können. Auch die Ausschussmitarbeit ist ihnen verwehrt. Dies machte auch Péter Vida in seiner Rede klar.

Wir beantragten daher, dass ein Zwanzigstel (5%) der Mandatsträger eine Fraktion bilden kann. Die Grünen – selbst von dieser Situation betroffen – reichten einen noch weitergehenden Änderungantrag ein, der die Fraktionshürde auf 2 Abgeordnete festlegen sollte. Sie unterstützten unseren Antrag damit in der Sache.

Dennoch lehnte Rot-Rot den Antrag ab. Begründung: „Sorge um die kommunale Selbstbestimmung“. Dabei war es die SPD, die 2007 ohne Beachtung eben dieser kommunalen Selbstbestimmung die landesweite Anhebung der Fraktionshürden in den Kreistagen auf 4 beschlossen hat. Und wenn nun diese vom Verfassungsgericht kritisierten Fraktionshürden wieder gesenkt werden sollen, ist die „kommunale Selbstbestimmung“ plötzlich ein Argument, keine den Minderheitenschutz wahrenden Bestimmungen zu fassen? In seiner zweiten Rede stellte Péter Vida diesen Widerspruch dar.

Gerade die kommunale Ebene lebt von der Vielfalt der Wählergruppen und (auch kleinen) Parteien. Es kann nicht angehen, dass in Gemeindevertretungen und Kreistagen höhere Hürden als im Landtag gelten, obwohl es in den Kommunen keine regierungstragenden Fraktionen gibt, da der Bürgermeister oder Landrat direkt gewählt wird.

Offenbar geht es Rot-Rot darum, die kleineren Gruppen in den Kreistagen von der Mitgestaltung ausschließen zu können. Dies wird dem Gebot der pluralistischen Repräsentation nicht gerecht.

Mit rot-roter Mehrheit wurde der Antrag im Landtag abgelehnt. Das gravierende demokratische Defizit in den Kommunen geht weiter.

Redebeitrag Péter Vida auf RBB

Zweiter Redebeitrag Péter Vida auf RBB

Antrag: Gesetz zur Achtung des Pluralismus in Gemeinden und Kreisen – Entscheidung des Landesverfassungsgerichts vom 15.04.2011 respektieren

Änderungsantrag Grüne

Willkür bei Fraktionshürden in Brandenburgs Kreistagen beenden! – Artikel vom 18.05.2015

Mehrheit der Landkreise weiterhin mit 4-Sitz-Hürde Artikel vom 17.03.2015

Gleiches Recht für alle – Fraktionshürden in den Kreistagen – Artikel vom 07.02.2015

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