BVB / FREIE WÄHLER spricht sich für eine weitere Eindämmung von Spielhallen Land Brandenburg aus. Wie aus der aktuellen Antwort der Landesregierung auf die parlamentarische Anfrage des Landtagsabgeordneten Péter Vida hervorgeht, gibt es im Land 36 Spielhallen in Orten mit weniger als 10.000 Einwohnern.
So räumt die Landesregierung ein, dass die Prüfung nach Gewerbeordnung und Spielhallengesetz keine Rücksicht auf die Bevölkerungsstruktur nimmt. Lediglich die klassischen baurechtlichen Vorschriften und der Abstand zu anderen Glücksspieleinrichtungen werden geprüft. Wie etwa in der Barnimer Kleinstadt Biesenthal, wo jüngst trotz einmütiger Ablehnung durch die Stadt die Kreisverwaltung die Baugenehmigung erteilte. Wie aus der Mitteilung der Landesregierung hervorgeht, wurde bisher in 5 Fällen durch die kreislichen Bauordnungsämter das gemeindliche Einvernehmen ersetzt. Allerdings wurden die Spielhallen allesamt nicht realisiert, weil der Protest vor Ort doch zu stark war.
Dies zeigt, dass die Gemeinden in ihrer örtlichen Planungshoheit mehr Unterstützung erfahren müssen.
Aus Sicht von BVB / FREIE WÄHLER passen Spielhallen nicht in ländliche Kleinstädte. Sie führen zu städtebaulichen Missständen und ziehen zusätzlichen Verkehr an. Außerdem führen sie zu sozialen Belastungen und tragen zur sukzessiven Veränderung des ländlichen Charakters bei. Die besonderen gemeindlichen Wegebeziehungen werden empfindlich gestört.
Zur Eindämmung dieser Fehlentwicklung müssen die Bauordnungsämter der Landkreise durch das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Richtlinien an die Hand bekommen, die die Genehmigungspraxis eindämmt. So muss bei der baurechtlichen Abwägung die Bevölkerungsstruktur der Umgebung stärker Berücksichtigung finden. Die Vermeidung von Spielhallentourismus sollte als städtebauliches Ziel eine stärkere Rolle spielen. Wenn sich eine Gemeinde explizit gegen einen Standort ausspricht, sollte es nicht zu einer Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens durch den Kreis kommen.
Zugleich braucht es eine striktere Regelung der Öffnungszeiten. So sollten neben Karfreitag und dem Volkstrauertrag auch weitere hohe Feiertage von der Öffnung ausgenommen sein. Ebenso sollte die tägliche Pflicht-Schließzeit von derzeit 03:00 bis 09:00 Uhr um mindestens weitere 3 Stunden ausdehnt werden.
Bemerkenswert ist, dass Landtagsabgeordneter Péter Vida bereits 1 Tag nach Einreichung der Kleinen Anfrage vom Dachverband der Deutschen Automatenwirtschaft unter expliziter Inbezugnahme der Anfrage eine Einladung zu einem Verständigungsgespräch erhielt… Das Gespräch fand nicht statt…
Lesen Sie die Antwort der Landesregierung hier.