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BVB / FREIE WÄHLER: Ombudsmann für Altanschließerbeiträge gefordert

22.05.2018 | Altanschließer

BVB / FREIE WÄHLER fordert die Schaffung einer Ombudsmann-Stelle für Altanschließerbeitragsgeschädigte. Angesichts der jüngsten Entwicklung auch jenseits der Rechtsprechung müssen neue Wege gegangen werden.

Der einzurichtende Ombudsmann für Altanschließerfragen soll weisungsunabhängig die absurdesten Fälle der Beitragserhebung im Land prüfen und per Anhörungsrecht im Landtag oder einem seiner Ausschüsse über besonders ungerechte Konstellationen berichten und Maßnahmen vorschlagen können.

Hintergrund ist das immer weiter entgleitende, jeglichen Prinzipien rechtsstaatlichen Verwaltungshandelns zuwiderlaufende Gebaren im Umgang mit der Erstattung von Beiträgen.

So ist beispielsweise der größte Abwasserverband im Land dazu übergegangen, seit diesem Jahr wieder Altanschließerbeiträge zu erheben und zu vollstrecken. Der MAWV (Königs Wusterhausen, Schönefeld, Zeuthen u.v.a.m.) treibt derzeit die verfassungswidrigen Abgaben ein. Nachdem der Verband zu Weihnachten 2015 (eine Woche nach Verkündung des Bundesverfassungsgerichtsbeschlusses) die Beitragsbescheide versendete, gewährte er aufgrund der offensichtlichen Verfassungswidrigkeit zunächst eine Zahlpause – ohne aber die Bescheide aufzuheben. Damit wog er die Betroffenen in Sicherheit, die so teilweise keinen Widerspruch einlegten. Obwohl das Gutachten der Landesregierung und quasi aller Verfassungsrechtler sagt, dass zumindest bei denen, die nicht gezahlt haben, nicht (mehr) vollstreckt werden darf, tut der MAWV nun genau dies und fordert die Zahlung der von Anfang an in Kenntnis der Verfassungswidrigkeit (!) erhobenen Beiträge.

Doch damit nicht genug. Der MAWV verzinst die Beiträge auch noch rückwirkend auf den Zeitpunkt des Erlasses der Bescheide, obwohl er selber eine Zahlpause gewährt hatte. Ein derart grob unbilliges Verhalten ist aus der deutschen Verwaltungspraxis kaum bekannt. Der Abwasserverband erhebt verfassungswidrige Beiträge zu einem Zeitpunkt, als er die verfassungsgerichtliche Entscheidung bereits kennt, gewährt den Bürgern eine Zahlpause, diese legen in der Erwartung, dass der Vorgang ohnehin erledigt sei, keinen Widerspruch ein, die Bürger zahlen natürlich auch nicht, weil sie von Landtag und Landesregierung gesagt bekommen, dass zumindest die, die nicht gezahlt haben, nicht mehr vollstreckt werden dürfen, und jetzt werden die Beiträge mit einer 2,5 Jahre zurückwährenden Verzinsung (12% p. a.) eingetrieben und vollstreckt. Dieses Vorgehen ist eines Rechtsstaates und eines Sozialstaates unwürdig.

Hinzukommt der Versuch diverser Abwasserverbände, sich dem Geltungsbereich des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts zu entziehen, indem sie die Eingemeindung von Dörfern in eine fiktive Neugründung ihres Verbandes umtaufen. Auf diesem Wege soll das Neuentstehen von Abwasseranlagen (tatsächlich handelt es sich um dieselben jahrzehntealten Rohre) konstruiert werden, um so die Festsetzungsverjährung in rechtlich untragbarer Weise zu umgehen.

Da die Landesregierung in diesen Fragen schon längst abgetaucht ist und sich auch an ihre eigenen Rechtsgutachten – die sie noch 2016 vehement verteidigte – nicht mehr gebunden fühlt, braucht es jetzt die Schaffung einer unabhängigen Stelle, die derartige Vorgänge untersucht und dem Landtag zur entsprechenden Beschlussfassung vorlegt. Hierdurch soll dann das Innenministerium verpflichtet werden, die Abwasserverbände durch Runderlasse zur Einhaltung verfassungsrechtlicher Gebote anzuhalten.

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