Kommunen für Reinigung von Entwässerungsanlagen auf Bundes- und Landesstraßen zuständig, die sie nicht kennen
Viele Aufgaben werden in Brandenburg samt Kosten auf die Gemeinden abgewälzt. Dies kann in einigen Fällen effizient sein, jedoch muss dafür gesorgt werden, dass Kostenaufteilung und Zuständigkeiten klar sind und den Ausführenden alle notwendigen Informationen vorliegen.
Bei der Reinigung von Bundes- und Landesstraßenen durch die Gemeinden ist dies nicht der Fall. Innerhalb ihrer Gebiete sind die Gemeinden neben der Reinigung der Straße selbst auch für die Reinigung der Sinkkästen und Regenwassereinläufe zuständig. Doch fehlen ihnen hierfür meist die notwendigen Informationen. In vielen Fällen wurde den Gemeinden lediglich mitgeteilt, wie viele dieser Anlagen sich auf dem von der Gemeinde zu reinigenden Straßenabschnitt befinden. Dies führt dazu, dass die Kommunen für die Reinigung von Anlagen zuständig sind, für die sie weder Bau-, noch Lagepläne haben.
Auch die Verantwortlichkeiten sind unklar: Wer bezahlt die Beseitigung von Sondermüll, der sich oft in diesen Anlagen ansammelt? Wer ist verantwortlich, wenn die Reinigung mangels Kenntnis der Gemeinde nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden kann und es deshalb zu Überflutungen kommt? Wer haftet für Schäden an den Anlagen, die mangels Kenntnis bei der Reinigung entstehen?
BVB/FREIE WÄHLER-Landtagsabgeordnete Iris Schülzke kennt als ehemalige Amtsdirektorin dieses Problem der Gemeinden. Daher hat sie die Kleine Anfrage Straßenreinigung von Bundes- und Landesstraßen durch Kommunen an die Regierung gestellt und hofft, dass es als Reaktion darauf zu einem besseren Informationsfluss zwischen Bund, Ländern und den Gemeinden kommt und Kostenaufteilung und Verantwortlichkeiten geklärt werden.