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Gesetzesänderungen bei Kommunalabgaben beantragt

12.09.2015 | Kommunalabgaben

BVB / FREIE WÄHLER beantragt umfangreiche Änderungen des Kommunalabgabengesetzes – Fünf Gesetzesvorschläge eingebracht

Die Landtagsgruppe BVB / FREIE WÄHLER hat für die nächste Landtagssitzung fünf Gesetzesvorschläge zu weiteichenden Änderungen des Kommunalabgabengesetzes (KAG) eingebracht. Ziel ist die Herstellung einer kommunalen Kostenkontrolle und die Verbesserung der Mitwirkungsmöglichkeiten der Abgabenpflichtigen.

Die derzeitige Struktur des KAG ermöglicht unter weitgehender Ausschaltung der Bürgermitbestimmung im gesamten Land die Erhebung von Gebühren und Beiträgen in teilweise existenzgefährdender Höhe. Intransparent arbeitende Zweckverbände entziehen sich der bürgerschaftlichen Kontrolle; durch die massive Verjährungsverlängerung werden Altanschließerbeiträge erhoben.

Altanschließer Bernau

Durch nachfolgende Anträge will BVB / FREIE WÄHLER das Gesetz modernisieren und Kostengerechtigkeit herstellen.

1. Mitbestimmung beim Anliegerstraßenbau

http://www.tagesspiegel.de/images/heprodimagesfotos83120131020vida-jpg/8957800/2-formatOriginal.JPGDieser Gesetzesvorschlag sieht vor, dass Anliegerstraßen, deren Ausbaukosten oft bis zu 90 % von den Anwohnern zu tragen sind, in Zukunft nur ausgebaut werden dürfen, wenn die Mehrheit der Beitragspflichtigen in einer verbindlichen Befragung dem zustimmt. Vorbild ist der erfolgreiche Bürgerentscheid „Gerechter Straßenausbau in Bernau“ vom Oktober 2013. Gerade in Siedlungsstraßen braucht es keine breit ausgebauten Fahrbahnen und „vergoldete Bordsteinkanten“, deren Kosten dann die Anlieger zahlen müssen. Durch die Einführung einer verbindlichen Befragung sind alle Beteiligten gezwungen, kosten- und ressourcenschonende sowie ortsbildwahrende Ausbauparameter zu wählen.

2. Abschaffung von Altanschließerbeiträgen

Rund 40 % der Brandenburger Kommunen bzw. Zweckverbände erheben Altanschließerbeiträge. Die Folge ist, dass Bürger für Wasser- und Abwasseranschlüsse zur Kasse gebeten werden, die teilweise vor 30, 40 oder 50 Jahren gelegt wurden. Nicht wenige sehen ihre Lebensleistung missachtet, wenn sie nun eine Sonderabgabe entrichten sollen, deren Erhebung im Einigungsvertrag klar ausgeschlossen ist. BVB / FREIE WÄHLER wendet sich strikt gegen die 25-jährige Verjährung zur Erhebung der Beiträge (bis 31.12.2015) und beantragt die Streichung dieser samt sich daraus ergebender Rückzahlung.

3. Allgemeine Verkürzung der Verjährung

Während die (Bundes-)Abgabenordnung eine vierjährige Festsetzungsverjährung vorsieht, bestimmt das KAG-Brandenburg, dass der Zweckverband den Beginn der Verjährung durch Regelung in seiner Satzung beliebig nach hinten hinauszögern kann. Zugleich ist geregelt, dass ein Rechtsfehler in der Satzungsaufstellung nicht etwa zu Lasten des Satzungsgebers, sondern des Zahlungspflichtigen geht. Denn die Aufhebung der alten fehlerhaften und der Erlass der neuen Satzung lässt die Verjährung erneut von vorne laufen. Diese Bestimmungen verstoßen eklatant gegen den Vertrauensschutz. Unser Gesetzesvorschlag sieht vor, dass die Verjährung ab Erlass der 1. Satzung zu laufen beginnt; maximal darf sie bis zum Anfang des auf die Maßnahme folgenden Jahres gehemmt werden.

4. Faire Anrechnung von Zuschüssen

Oft erhalten die Kommunen Fördergelder für die Errichtung von Straßen. Diese werden jedoch nur auf den gemeindlichen Anteil der Baukosten angerechnet. Die beitragspflichtigen Bürger profitieren davon in keiner Weise. BVB / FREIE WÄHLER schlägt daher vor, dass in Zukunft Zuschüsse Dritter anteilig sowohl der Gemeinde als auch den Bürgern zugutekommen sollen, um so die oft sehr hohen Rechnungen der Anlieger wenigstens etwas zu senken.

5. Durchführung von Musterverfahren

Obwohl im gesamten Land Tausende von Widersprüchen gegen die Altanschließerbeiträge erhoben worden sind und sich zahlreiche Satzungen immer wieder als rechtswidrig erweisen, zögern viele Bürger, ihr Recht auf dem Gerichtsweg geltend zu machen. Der Grund: Die Menschen scheuen die Kosten. Ein gemeinsames Musterverfahren würde eine gute Alternative bieten. Dies ist aber nur möglich, wenn die Kommune oder der Zweckverband dem zustimmt. Dies tun die allermeisten nicht. BVB / FREIE WÄHLER greift daher den Vorschlag der CDU aus der vergangenen Wahlperiode auf und schlägt als Ergänzung zu den weiteren Anträgen die generelle Möglichkeit zur Durchführung von Musterverfahren vor.

Freie Wähler nehmen Kommunen wichtig – Artikel der Lausitzer Rundschau vom 16.09.2015

Kritik an hohen Abgaben – Artikel des Neuen Deutschland vom 16.09.2015

Abwassergebühr unter der Lupe – Letzter Hoffnungsschimmer für Altanschließer vor dem Ablauf der Verjährungsfrist – Artikel Neues Deutschland vom 18.09.2015

 

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