Website Preloader
Website Preloader

Bedarfsgerechte Kita-Öffnungszeiten sind leeres Versprechen

29.05.2015 | Andere

Antwort von Minister Baaske zeigt: Bedarfsgerechte Kita-Öffnungszeiten sind leeres VersprechenKita in Schlieben

Laut Gesetz sollten Brandenburgs Kitas bedarfsgerechte Öffnungszeiten haben. Was politisch gut klingt, ist juristisch höchst schwammig. Deswegen haben wir dieser gesetzlichen Bestimmung auf den Zahn gefühlt.

Eltern, die ihr Kind für eine Stunde länger in der Kita betreuen lassen wollen, sehen die hierfür notwendige Verlängerung der Öffnungszeit vermutlich als „bedarfsgerecht“ an. Umgekehrt werden die zur Finanzierung verpflichteten Gemeinden aus Kostengründen möglicherweise selbst die Anfrage von 10 Eltern nach verlängerten Öffnungszeiten als „nicht bedarfsgerecht“ zurückweisen. Ein Dauerstreit über die Öffnungszeiten zwischen Eltern und Gemeinde ist angesichts der schwammigen Formulierung vorprogrammiert. 

Warum also keine konkrete Regelung, etwa eine Mindestanzahl von Kindern oder ein Mindestanteil der betreuten Kinder, durch die ein Anspruch auf eine Erweiterte Öffnungszeit besteht? Diese Frage stellten wir der Landesregierung vor einem Monat in einer Kleinen Anfrage

Die Antwort vom Minister für Bildung, Jugend und Sport Günter Baaske„Von Landesseite wird auf solche Festlegungen verzichtet, weil sie stark von den jeweiligen Gegebenheiten abhängen.“ Eine Begründung, die wir nicht nachvollziehen können. Niemand kann ernsthaft wollen, dass die Regelung nach Gutdünken ausgelegt wird. Während der Öffentlichkeit ein Anspruch auf eine am Kindeswohl ortientierte, bedarfsgerechte Öffnungszeit vorgegaukelt wird, entpuppt sich die Bestimmung in der Anwendung vor Ort als inhaltsleere Hülle, die keinerlei Ansprüche begründet.

Weiter heißt es in der Antwort der Landesregierung: „Mit der Mindestpersonsalausstattung gemäß KitaG und KitaPersV sind besondere Öffnungszeiten in der Regel nicht abzudecken“. Man will keinen konkreten Anspruch definieren, weil man dafür ohnehin keine Mittel zur Verfügung stellt!

Fazit: Die Landesregierung verspricht mit dem Kita-Gesetz den Bürgern Öffnungszeiten, die sich am am Bedarf und am Kindeswohl orientieren und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen. Doch die Gemeinden bekommen von der Landesregierung gar nicht die Mittel, Öffnungszeiten entsprechend des Bedarfs auszuweiten. Durch die schwammige Formulierung ist es den Eltern auch nicht möglich, die versprochenen „bedarfsgerechten“ Öffnungszeiten rechtlich einzufordern, egal für wie viele Kinder ein Bedarf besteht.

Die im Kita-Gesetz von der Landesregierung versprochene „Bedarfsgerechtigkeit“ der Öffnungszeiten ist somit nichts als ein leeres Verprechen.

Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Öffnungszeiten in Kindertagesstätten“

Aktionen

Aktuell stehe keine Aktionen an.

Aktuelles

Anstehende Termine:

13.09.2024 – Orangen-Tour
Lauchhammer, Wochenmarkt Lauchhammer, 8-11 Uhr

14.09.2024 – Orangen-Tour
Bernau, Marktplatz, 10-14 Uhr