Land muss für Kosten aufkommen – Warnung vor neuen Tricksereien
BVB / FREIE WÄHLER kritisiert mit Nachdruck den Plan der Landesregierung, die Kommunen bzw. Zweckverbände für die Rückerstattung der Altanschließerbeiträge zahlen zu lassen.
1. Die Erhebung der Beiträge geht auf gesetzgeberische Fehler des Landtages zurück, die von einem ganzen Bataillon von Rundschreiben und Runderlassen des Innenministeriums flankiert wurden. Zu jeder Zeit hat die Landesregierung die Notwendigkeit der Beitreibung der verfassungswidrigen Abgaben betont und befeuert. Nicht zuletzt haben auch die Kommunalaufsichten der Landkreise – die als allgemeine untere Landesbehörde tätig werden – oft genug die Umstellung auf Gebührenmodelle verhindert. Angesichts dieser Faktenlage von einem ausschließlichen Handeln der Kommunen zu sprechen, ist staatsorganisatorischer Unfug.
2. Hieran ändert auch die Ankündigung nichts, notleidenden Kommunen unter die Arme zu greifen. Denn vorliegend geht es nicht um Almosen an Hilfesuchende, sondern um die rechtsstaatliche Verpflichtung, für verfassungswidriges Handeln geradezustehen. Hierzu muss sich die Landesregierung endlich bekennen.
3. Zugleich weist BVB / FREIE WÄHLER auf ein neues und immer mehr um sich greifendes Problem hin, welches in der Diskussion von Rot-Rot absichtlich unterschlagen wird. Angestachelt durch die Verschleppungs- und Beschwichtigungsrhetorik des Innenministers, fangen immer mehr Verbände an, Taschenspieltricks anzuwenden. Sie deuten den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts einfach um und behaupten, dass durch Verbandsneugründungen – von denen es zwischen 1993 und 2008 viele gab – die Verjährungsfrist von Neuem zu laufen beginnt und meinen so, die klaren Worte des Gerichts umgehen zu können. So erhalten derzeit viele Bürger, die vor der Wende ihre Anschlüsse bekommen haben, die Mitteilung, dass der Beitragsanspruch zwar verjährt sei, dieser aber durch die Neugründung des Verbandes wieder auflebe, weil es sich um eine neue Anlage handele (!) – wohlgemerkt eine „neue“ Anlage, die im Durchschnitt seit 40 Jahren im Boden liegt.
BVB / FREIE WÄHLER wird hierzu weitere Anträge in den Landtag einbringen, um dem Versuch mancher Behörden, die Geltung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts auszuhebeln, den Riegel vorzuschieben. Ein erneuter Zug durch die Instanzen der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist den leidgeprüften Brandenburgern nicht schon wieder zuzumuten.