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Landesregierung redet sich Fehler beim Schallschutz schön

30.09.2015 | BER

„Stichprobenkontrolle“ bei der Anspruchsermittlung Schallschutz am BER missachtet alle Regeln der Statistik

Tiefflug über WohngebietAm 28.9.2015 tagte der Sonderausschuss BER. Bei der Sitzung wurde das „Gutachten“ des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) „Stichprobenkontrolle ASE“ vorgestellt. Es sollte darlegen, dass bei der vielfach kritisierten Anspruchsermittlung („ASE“) der Wohnungen und Wohnhäuser am BER auf Schallschutz angeblich keine systematischen Fehler gemacht werden. Im Anschluss gab es intensive Debatten zwischen Gutachtern und Opposition, insbesondere mit Christoph Schulze von BVB / FREIE WÄHLER.

Christoph Schulze stellte fest, dass dieses Gutachten nicht einmal ein Minimum an objektiver Beurteilung im Sinne statistischer Betrachtungen erfüllt. Mit Hilfe einer Ausarbeitung von Prof. Geske konnte er dies darlegen und nachweisen. Nach einer Weile kam es angesichts der stichhaltigen Argumentation mit nicht widerlegbaren mathematischen Fakten zur Resignation bei MIL, Gutachter und Rot-Rot. Die Argumente im Einzelnen:

  1. Nur 0,18 % der zu schützenden Objekte im BER-Bereich (= 45 von 25.000) wurden betrachtet. Dies ist bereits viel zu wenig für eine stochastisch signifikante Stichprobe.
  2. Die 45 Objekte / ASE wurden vom MIL ausgesucht. Es erfolgten keine Angabe zu den Auswahlkriterien oder einer Repräsentativität. Damit sind die Stichproben nicht zufällig, sondern bewusst vom Ministerium ausgewählt, was dem Grundkonzept der Stichprobe komplett widerspricht. 
  3. Von den 45 Objekten wurden dann teilweise nur 15 betrachtet (33 % vom Grundwert 45), was die ohnehin zu kleine Stichprobe noch weiter verkleinerte.
  4. Die Gutachter kommen angeblich zum Schluss: keine systematischen Fehler bei den ASE. Tatsächlich ist angesichts einer zu kleinen (und bewusst ausgewählten!) Stichprobe überhaupt kein statistisch signifikantes Ergebnis möglich! 
  5. Am Ende der Debatte musste der Gutachter zugeben, dass die Beurteilung rein subjektiv und enumerativ erfolgte und keine statistischen Formeln und Berechnungsmethoden verwendet wurden!
  6. Der Gutachter musste zugeben, bereits im Planfeststellungsverfahren 2004 für MIL und die Flughafengesellschaft FBB tätig gewesen zu sein.
  7. Am Ende der Debatte erklärte die Vorsitzende, dass das ein politisches Verfahren und ein politisch gewolltes Ergebnis sei – mit politischen Vorgaben bei der Auswahl und Beurteilung.

Fazit: Als wissenschaftlich kann und darf man das nicht bezeichnen, weil keinerlei Standards der wissenschaftlichen Arbeit beachtet wurden.

Es handelt sich nicht um eine objektive Fehleranalyse, sondern um ein nicht wissenschaftliches Gefälligkeitsgutachten im Auftrag der rot-roten Landesregierung. Das Ergebnis des Gutachtens stand schon vorher fest: Die Beschwerden zigtausender Betroffener BER-Anlieger sollten als unbegründet dargestellt werden, Chaos und Willkür bei der ASE vertuscht werden. Wir werden dieses Vorgehen der Landesregierung nicht unwidersprochen hinnehmen.

Analyse der Stichprobenkontrolle – AG „Lärmschutz“ im VDGN

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