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Nicht mit unseren Stimmen! – Erhöhung der Abgeordnetenbezüge beschlossen

23.01.2015 | Andere

BVB/FREIE WÄHLER-Abgeordnete verweigern Erhöhung der Abgeordnetenbezüge die Zustimmung

PeterVidaChristoph Schulze kleinSchuelzke

Ja, das neue Bezahlungsmodell für die Landtagsabgeordneten ist transparenter als das Alte. Ja, es wurde dafür vom Bund der Steuerzahler gelobt. Und: Ja, auch die regelmäßige Erhöhung auf Grundlage der Einkommensänderung in bestimmten Brandenburger Berufsgruppen ist darin verankert.

Doch war es wirklich nötig, die erste Erhöhung kaum 4 Monate nach Einführung des neuen Modells durchzuführen? Immerhin war dadurch die Bezahlung der Abgeordneten bereits kräftig gestiegen – von 4.731,52 EUR auf auf 7.510 EUR. Doch kaum ein Vierteljahr später sollten es schon wieder 3,1% mehr sein. Welches Zeichen sendet man damit an die Brandenburger, die seit Jahren unter Sparmaßnahmen und Kürzungen zu leiden haben?

So klangen auch die Reden der Abgeordneten für viele Bürger manchmal wie Hohn. Man beweihräucherte sich zumeist gegenseitig und wurde nicht müde zu betonen, dass das neue Modell transparent sei und der Bund der Steuerzahler es gelobt hatte. Dass er dies aufgrund der Transparenz tat, und nicht wegen der Höhe der nun noch mal erhöhten Bezüge, störte die Redner nicht.

Die Rede von Mike Bischoff (SPD) lobt, dass die Erhöhung  sich an der Einkommensentwicklung der Brandenburger orientiert. 

Die Rede von Jan Redmann (CDU) lobt, dass die Entscheidungen über die Erhöhung in der Öffentlichkeit gefällt werden. Das Gesetz zur Erhöhung kann er guten Gewissens anwenden und hält es für vertretbar.

Die Rede von Thomas Domres (Linke) lobt die Transparenz und die Kopplung an die „Realitäten im Land“.

Andreas Galau (AfD) hält das Gesetz für Transparent und nachvollziehbar und kritisiert lediglich, dass man sich statistisch vielleicht an den Angestellten den öffentlichen Dienstes hätte orientieren sollen.

Axel Vogel (Grüne) verwies darauf, dass es früher üblich war, dass sich nur reiche Bürger in der Politik engagieren konnten. Somit müsse man im Namen der Demokratie die Abgeordneten ausreichend entschädigen.

Die Wahrheit ist, dass die Abgeordneten auch ohne die Erhöhung nicht am Hungertuch nagen würden. Niemand wäre gezwungen gewesen, ohne diese Erhöhung sein politisches Amt aufzugeben. Ein Einkommenszuwachs von 3,1% bedeutet für den Abgeordneten zudem eine Erhöhung um 232,81 Euro, für einen Brandenburger mit beispielsweise ursprünglich 1.600 Euro Einkommen nur eine Erhöhung um 49,60 Euro. Ist das wirklich eine „Kopplung an die Realitäten“?

Das viel gelobte transparente Modell hätte man ohne die jetzt beschlossene Erhöhung nicht einmal auf den Kopf stellen müssen. Man hätte lediglich die erst seit Oktober 2014 geltende Höhe der Abgeordnetenentschädigung als Basis für 2015 akzeptieren müssen. Und nicht als eine nach nur dreieinhalb Monaten bereits zu erhöhende Übergangslösung.

So verweigerten unserere drei Abgeordneten Christoph Schulze, Iris Schülzke und Péter Vida ihre Zustimmung für die Erhöhung, auch wenn sie das transparentere Modell und den Wegfall undurchsichtiger Steuerprivilegien begrüßen. Die überwältigende Mehrheit der restlichen Abgeordneten sorgte dennoch für eine Annahme der Erhöhung.

SchuelzkeBesonders unsere Landtagsabgeordnete Iris Schülzke war mit dem Abstimmungsverhalten der anderen Abgeordneten überhaupt nicht einverstanden: „Wir haben doch schon respektable Diäten. Erst im Herbst wurden sie kräftig erhöht. Die Bezüge aber jetzt schon wieder stark anzuheben, passt nicht in die Zeit. Und dann erklärt uns die Regierung, dass sie dringend nötige Kita-Erzieher vorerst nicht einstellen kann. Da können wir Abgeordneten doch nicht noch mehr Geld kassieren…”

Denn am gleichen Tag gab es einen Antrag, in diesem Jahr die Betreuungsquote in den Kindergärten auf einen Wert zu bringen, der dem Bundesdurchschnitt zumindest nahe kommt. Iris Schülzke hatte sich in einer Rede dafür ausgesprochen. Der Antrag wurde von den Regierungsparteien jedoch abgelehnt. Ebenso abgelehnt wurde der gemeinsam mit der CDU gestellte Antrag auf Aufstockung der Polizei. Etwas später am selben Tag wurde unser Antrag, die Zahl der Abgeordneten auf 68 zu verringern, abgelehnt.

Laut MZ kostet allein die nun beschlossene Erhöhung der Abgeordnetenbezüge dem Brandenburger Steuerzahler einschließlich der ebenfalls erhöhten Bezüge ehemaliger Abgeordneter jährlich rund 380.000 Euro. Eine Summe, die für die Einstellung mehrerer Kita-Erzieherinnen oder Polizisten genügen würde.

Unser Fazit: Mit den aktuellen Mehrheitsverhältnissen wird in Brandenburg immer nur am Bürger gespart, aber nie an den Abgeordneten. Die Bürger sollten darüber jedoch nicht in Politikverdrossenheit verfallen. Denn es liegt in ihren Händen, diese Mehrheitsverhältnisse zu ändern.

Artikel in der BZ vom 23.01.2015 

Artikel in der BZ vom 23.01.2015 (als Scan)

Artikel in Bild vom 23.01.2015 (als Scan)

Artikel in der MZ vom 22.01.2015

Artikel in der MOZ vom 22.01.2015

Kommentar in der MOZ vom 21.01.2015

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