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Schaffung eines Studienkollegs im Land Brandenburg

05.04.2016 | Andere

Antrag im Landtag: Schaffung eines Studienkollegs in Brandenburg, um durch Bildung die Integration von Migranten in den Arbeitsmarkt zu fördern

 

Viele Abschlüsse, die im Ausland den Besuch von Universitäten und Hochschulen erlauben, werden in Deutschland nicht als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt. Dies trifft nicht nur Flüchtlinge aus dem Irak oder Afghanistan, sondern auch Migranten aus Afrika, Asien, Mittel- und Südamerika. Sogar die Abschlüsse mancher Migranten aus Russland, der Ukraine oder Polen werden nicht anerkannt.

 

Doch es gibt eine Lösung. Studienkollegs sind Bildungseinrichtungen, die Menschen mit in Deutschland nicht anerkannter Hochschulzugangsberechtigung fit für die deutschen Universitäten machen. Grundvoraussetzung sind ausreichende Deutschkenntnisse. Nach einem einjährigen Kurs zur Verbesserung der Fach- und Deutschkenntnisse und Bestehen der Prüfung erhalten die Absolventen die Hochschulzugangsberechtigung. Anschließend können sie an deutschen Universitäten studieren. Angesichts der vielen Migranten und Flüchtlinge auch in Brandenburg und des Fachkräftemangels sollte dies eine wichtige Angelegenheit sein.

 

Doch nicht so in Brandenburg. Denn 2010 wurde das einzige Studienkolleg Brandenburgs geschlossen. Neben Bremen ist Brandenburg nun das einzige Bundesland, in dem keine Studienkollegs angeboten werden – und das trotz steigender Zahl von Migranten und Flüchtlingen. Als „Nachfolger“ wurde in der BTU Cottbus die „Brücke ins Studium“ geschaffen. Doch dort kann man sich nur mit in Deutschland gültiger Hochschulzulassung anmelden, womit sich für viele Betroffene die Katze in den Schwanz beißt. 

 

Die Studienkollegs in Berlin wiederum sind heillos überfordert, teilweise kommen auf 60 Plätze 300 Studienwillige. Es ist an der Zeit für Brandenburg, mit einem eigenen Studienkolleg Abhilfe zu schaffen und all den Reden über Integrationsbemühungen und die Behebung des Fachkräftemangels durch Migranten und Flüchtlinge auch konkrete Taten folgen zu lassen. Denn langfristig würde auch Brandenburg von den zusätzlichen Fachkräften profitieren.

 

Deswegen stellen wir zur kommenden Landtagssitzung den Antrag, erneut ein Studienkolleg im Land einzurichten. Dies wäre ohne großen gesetzgeberischen Aufwand möglich, denn die Verordnungsermächtigung ist weiterhin im Hochschulgesetz enthalten. Es braucht also nicht einmal einen Gesetzgebungsvorgang.

 

Die Bundesregierung finanziert in einem Programm 2400 neue Studienkolleg-Plätze. Für das Land Brandenburg würden folglich kaum Kosten entstehen.

Lesen Sie unseren Antrag für die nächste Landtagssitzung hier.

 

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