Kleine Anfragen durch Christoph Schulze sollen für BER-Anlieger Kostenvorschussanspruch und zuständige Gerichte klären
Beim BER ist nicht nur die Fertigstellung der Entrauchungsanlage ein Problem, auch die Durchführung der Schallschutzmaßnahmen entwickelt sich zu einem Chaos. Mit der Eröffnung der südlichen Startbahn im Mai 2015 Eile angesagt ist und die Landesregierungen könnten nur schwer weitere Kostensteigerungen erklären. So scheint man nun zu ‚kreative Maßnahmen‘ zu greifen, um Kosten und Verantwortung auf die Betroffenen abzuwälzen.
Es wird ihnen erklärt, dass sie in Vorleistung gehen sollen und erst nach Abschluss der Bauarbeiten die Kosten von der Flughafengesellschaft erstattet bekommen. Somit hätten die Anwohner auch das komplette Risiko für die Durchführung der Bauarbeiten. Eigentlich haben die Bürger jedoch einen Anspruch auf einen Kostenvorschuss. Schließlich sidn es nicht die Bürger, de sich ohne Grund einen Schallschutz wünschen, sondern die Flughafengesellschaft, dei im Rahmen der Genehmigung dazu verpflichtet ist den Schallschutz herzustellen. Eine kleine Anfrage bei der Landesregierung soll klarheit schaffen, ob und in welchem Umfang ein Anspruch auf Kostenvorschuss besteht, und gegebenfalls warum die Anwohner durch die Landesregierung und die Flughafengesellschaft hierüber nicht korrekt informiert werden.
Kleine Anfrage Kostenvorschussanspruch
Im Rahmen der Anspruchsermittlung (ASE), Kostenerstattung und Baudurchführung bei zehntausenden Anwohnern ergibt sich auch die Notwendigkeit, im Zweifelsfall eine Klage gegen die Flughafengesellschaft einzureichen. Doch bezüglich der Zuständigkeit für solche Klagen wird in der Bevölkerung Verwirrung gestreut. Laut bundesdeutschem Recht ist bei Flughafenprojekten das jeweilige Oberverwaltungsgericht zuständig. Dies wäre das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Doch am 12. Dezember zweifelte der Senat an, dass dieses Gericht für alle Klagen, die den BER betreffen zuständig sei. Grund, mit einer zweiten kleinen Anfrage nachzuhaken.