Antwort auf Kleine Anfrage: Art der Genehmigung entscheidet, ob Wintergarten Schallschutz bekommt oder nicht – für uns realitätsferne Willkür!
Anspruch oder kein Anspruch? Die Landesregierung beruft sich auf definitorische Spitzfindigkeiten, damit die Flughafengesellschaft auf Kosten der BER-Anlieger am Schallschutz sparen kann
Vor ziemlich genau einem Jahr fand Christoph Schulze mit Kleinen Anfragen heraus, dass auch Wintergärten einen Anspruch auf Schallschutz haben. In der Praxis waren die Ergebnisse der Anträge jedoch ziemlich willkürlich. Immer wieder wurde Wintergärten der Schallschutz verweigert. In anderen Fällen wurde er genehmigt. Die Bürger fragen sich zu Recht warum, und Christoph Schulze hakte mit einer weiteren Kleinen Anfrage nach, zu der nun die Antwort vorliegt.
Fazit der Antwort der Landesregierung: Wer die Genehmigung für seinen Wintergarten als „Anbau“ stellte, bekommt den Schallschutz. Wer den Wintergarten genehmigungsfrei als (unbeheizten) Wintergarten baute, bekommt keinen Schallschutz. Begründung: Ein Anbau zum Wohnhaus sei Teil des Wohnraums, ein genehmigungsfreier Wintergarten hingegen nicht.
Wir meinen: Diese Vorgabe ist realitätsferne Willkür. Die Art der Nutzung ist – unabhängig von der Art der Genehmigung – praktisch die gleiche. Denn wozu bauen sich die Bürger sonst einen Wintergarten, wenn sie diesen nicht als zusätzlichen Wohnraum nutzen wollen? Wenn hier beim Schallschutz unterschieden wird, weil genehmigungsfreie Wintergärten nach Auslegung der Landesregierung nicht als Wohnraum zählen, zeigt sich einmal mehr, dass die Landesregierung nur das absolute Minimum an Schallschutz gewährt, zu dem sie rechtlich gezwungen ist. Offensichtlich soll so der Flughafengesellschaft erlaubt werden, auf Kosten der Anlieger beim Schallschutz zu sparen.
In der Zwischenzeit hat das Oberverwaltungsgericht die BER-Flughafengesellschaft FBB erneut wegen der Versäumnisse im Schallschutzprogramm abgemahnt. Der pauschale Einbau von Lüftern ohne entsprechende Entlüftung führt oft zur Schimmelbildung in den Gebäuden. Dennoch war dies aus Kostengründen die gängige Praxis der FBB, gegen die man sich erst durch mehrere Instanzen klagen musste.
Vom „weltbesten Schallschutz“ und anliegerfreundlichen Regelungen, von denen seitens Landesregierung, SPD und Linken stets in der Presse geredet wird, ist vor Ort nichts zu spüren.