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Temnitztal: Windpark zieht Windparks nach sich

05.05.2016 | Windkraft

Gemeinden werden auf verfassungswidrige Weise entrechtet, alle Einwände weggewischt – Windkraft wird in Brandenburg auf abenteuerlichste Weise genehmigt. Skandalöse Antworten der Landesregierung in Sachen Windkraft im Allgemeinen und Temnitztal im Besonderen.

Temnitztal

Gemeinden werden verfassungswidrig entrechtet
Wir fragten die Landesregierung, wie oft das gemeindliche Einvernehmen von den betroffenen Gemeinden verweigert und die Genehmigung anschließend per § 70 Brandenburgische Bauordnung gegen den Willen der Gemeinde durchgesetzt wurde. Die Landesregierung antwortet, dass sie hierzu keine Statistik führen würde (Drucksache 6/4011; Antwort auf Frage 4). So kann man sich auch um unangenehme Antworten drücken, die zeigen würden, wie Demokratie und kommunale Selbstverwaltung in Brandenburg mit Füßen getreten werden. 

Weiter fragten wir, in wie vielen derartigen Fällen dies erfolgte, um Höhenbeschränkungen der Gemeinden auszuhebeln. Antwort der Landesregierung: Angeblich gäbe es keine solchen Fälle (Drucksache 6/4011; Antwort auf Frage 5). Wie die Landesregierung dies wissen kann, wenn sie keine Statistik darüber führt, bleibt ein Rätsel. Zumal die Behauptung nachweislich falsch ist: Denn in Temnitztal ist exakt dies passiert, um die von der Gemeinde ausgewiesene Höhenbeschränkung von 150 Metern auszuhebeln. 

Weiterhin fragten wir, ob die Landesregierung die Einschätzung teilt, dass mit der Rechtfertigung „Aktueller Stand der Technik“ Vorgaben aus Flächennutzungs- bzw. Bebauungsplänen der Gemeinden zu Ungunsten der betroffenen Anwohner verändert werden dürfen. Antwort der Landesregierung: „Ein Eingreifen in die verfassungsrechtlich geschützte Planungshoheit durch die Landesregierung wäre unzulässig.“ (Drucksache 6/4011; Antwort auf Frage 6) Doch genau dies geschah in Temnitztal!

Damit erklärt sich auch, warum sich die Landesregierung bei der vorherigen Frage so sicher war, dass es keinen solchen Fall gab: Es kann nicht sein, was nicht sein darf!

Windpark zieht Windparks nach sich
Viele Gemeinden haben freiwillig 2 % und mehr ihrer Fläche für Windparks freigemacht. Man redete ihnen ein, sie hätten damit „ihren Anteil“ getan, bekämen keine weiteren Windparks aufgezwungen und so könnten sie wenigstens mitbestimmen, wo der Windpark entsteht. Tatsächlich erreichen diese Gemeinden das Gegenteil: Die genehmigte Anlage zieht weitere Anlagen nach sich. Und die werden dann gegen den Willen der Gemeinde genehmigt. Der Schutz der Landschaft wird dann als Ablehnungsargument der Gemeinde gegen weitere Windparks weggebügelt. Die Landschaft sei ohnehin schon durch WEA geprägt und daher nicht mehr schützenswert. Wir fragten die Landesregierung, wie sie diese Auslegung einschätzt.

Antwort Landesregierung: „Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg […] hat im Übrigen festgehalten, dass eine Vorprägung durch vorhandene Windenergieanlagen auf eine außergewöhnliche Eignung des betreffenden Gebietes für die Windenergienutzung hindeuten könnte.“ (Drucksache 6/4011; Antwort auf Frage 3)

Die einzig logische Schlussfolgerung für alle Bürger, die ihren Wohnort nicht von Windrädern umzingelt sehen wollen: schon beim ersten Windrad maximalen Widerstand leisten, selbst wenn man mit dessen Standort einverstanden ist! Sonst gereicht dieses einzelne Windrad zum Argument für weitere.

Denkmalschutz und Bürger spielen keine Rolle
Der Denkmalschutz war gegen die 200 Meter hohen Windräder in der Nähe des 64 Meter hohen Kirchturms von Wildberg – dem Wahrzeichen der Region. Doch die Genehmigung gab es trotzdem. Der Kirchturm ist laut dieser angeblich nur aus nächster Nähe sichtbar und kann daher ignoriert werden. Das findet auch die Landesregierung (Drucksache 6/4026; Antwort auf Frage 13).

Auch die Gemeinde selbst ist finanziell betroffen. Im Baugebiet will verständlicherweise niemand mehr bauen, seit nebenan die Windräder stehen. Stattdessen haben die Immobilien kräftig an Wert verloren. Einige Bürger hatten das Pech, ein Haus zu errichten, direkt bevor die Windräder genehmigt wurden und zogen wieder weg. Ein Bewohner fuhr regelmäßig mit dem Wohnwagen zum Schlafen aus dem Dorf, wenn Windstärke und Windrichtung den Lärmteppich über sein Haus legten. Doch die Landesregierung bleibt erbarmungslos. Auch eine nächtliche Abschaltung ist nicht geplant. Angeblich zeigten die Daten, dass alle gesetzlichen Forderungen erfüllt seien (Drucksache 6/4026; Antwort auf Frage 14).

Genehmigungsbescheide im „Copy-and-Paste“-Verfahren
Bei der Genehmigung des Windparks Wildberg in Temnitztal war aufgefallen, dass der Genehmigungsbescheid statt des örtlich richtigen Landkreises Ostprignitz-Ruppin den Landkreis Prignitz auswies. Eine Landesbehörde sollte eigentlich den Namen ihrer Landkreise kennen. Es war offensichtlich, dass hier eine Vorlage aus dem Nachbarkreis verwendet wurde. Die Frage war jedoch: wie und warum?

Kann es etwa sein, dass die Genehmigung für den Nachbarlandkreis genommen, neu ausgestellt und versandt wurde, ohne darauf zu achten, wenigsten Ort und Kreis richtig anzugeben? Denn auch die Gemeinde war falsch bezeichnet.

Um den Verdacht zu erhärten, hakten wir mit der Frage nach, ob dem Antragsteller auch im Landkreis Prignitz eine Genehmigung erteilt wurde. Die Landesregierung bestätigte dies (Drucksache 6/4026; Antwort auf Frage 3). Damit wird immer wahrscheinlicher, dass die Behörde nur noch per „Copy-and-Paste“ ein paar Textabschnitte austauschte und mit an den Haaren herbeigezogenen Begründungen alle Einwände der Anwohner und Gemeinde zurückwies.

Dann wurde per „Anordnung zur sofortigen Vollziehung“ jede Möglichkeit des Einspruchs verhindert – Begründung: die enorme Wichtigkeit des Projekts für die brandenburgische Stromversorgung. So gründlich läuft die Prüfung bei Genehmigungen für Windräder in Brandenburg.

Unheimlich wichtig – aber völlig unzuverlässig
Wir fragten die Landesregierung, ob sie die Einschätzung teilt, dass der Windpark Wildberg eine derartige Wichtigkeit hat, dass dies eine „Anordnung zur sofortigen Vollziehung“ rechtfertigt. Knappe Antwort der Landesregierung: „Ja“ (Drucksache 6/4026; Antwort auf Frage 4). Während also der Ministerpräsident im Landtag betont, dass die Windenergie unzuverlässig ist und dass diese ohne Speicher und Netzausbau kaum nutzbar ist, wird im Land jeder Widerspruch gegen einen Windpark mit der enormen Wichtigkeit jedes einzelnen Windparks für die Energieversorgung unterdrückt.

Antwort Landesregierung auf Kleine Anfrage: „Befürchteter unkontrollierter Wildwuchs bei der Planung, Genehmigung und Errichtung von Windenergieanlagen (WEA)“

Antwort Landesregierung auf Kleine Anfrage: „Diverse Ungereimtheiten bei der Genehmigung und Errichtung des Windparks Wildberg in der Gemeinde Temnitztal“

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