Christoph Schulze beantragt: Kein Steuergeld für BER und Umsetzung des Volksbegehrens Nachtflugverbot
Christoph Schulze hat in den vergangen Tagen mehrere Anträge zum Thema BER im Landtag eingereicht, die zur nächsten Landtagssitzung Ende April zur Abstimmung stehen werden. Dabei geht es um die Verhinderung der geplanten Finanzspritze von über 400 Millionen Euro an den BER sowie die Annahme und Umsetzung des per Volksbegehren geforderten Nachtflugverbots. Wir werden wie immer über das Abstimmungsverhalten der Parteien informieren!
Antrag Kein weiteres Steuergeld für BER
Antrag Annahme Volksbegehren Nachtflugverbot
Antrag Umsetzung Nachtflugverbot
Kernforderungen der einzelnen Anträge:
Antrag Kein weiteres Steuergeld für BER
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Der Landtag Brandenburg lehnt eine weitere Finanzspritze in Höhe von über 400 Mio. € an die Flughafengesellschaft FBB ab.
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Die Landesregierung wird aufgefordert, dies im Aufsichtsrat und in der Gesellschafterversammlung so zu kommunizieren.
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Finanzmittel aus dem Landeshaushalt Brandenburg wird es in Zukunft nur noch geben, wenn die FBB beim Schallschutz endlich aufhört, bei den Betroffenen zu sparen, sowie eine klare Wirtschaftlichkeitsplanung und transparente Mittelverwendung gegenüber dem Landtag und der Öffentlichkeit hergestellt sind.
Antrag Annahme Volksbegehren Nachtflugverbot
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Der Landtag Brandenburg beschließt, dass das erfolgreiche Volksbegehren mit dem Beschluss zur Annahme des Volksbegehrens vom 27.02.2013 nach wie vor Maxime des Handelns für den Landtag Brandenburg ist.
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Der Landtag Brandenburg fordert die Landesregierung auf, die entsprechenden Versprechungen und Zusagen im Hinblick auf die Realisierung von mehr Nachtruhe und Schallschutz umzusetzen.
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Der Landtag Brandenburg fordert die Landesregierung auf, in einem Bericht niederzulegen, welche Schritte und Ergebnisse seit der Annahme des Landtagsbeschlusses vom 27.02.2013 erreicht wurden und welche neuen Schritte und Ergebnisse in der 6. Wahlperiode nach dem 14.09.2014 eingeleitet und erreicht wurden.
Antrag Umsetzung Nachtflugverbot:
Der Landtag fordert den Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg auf, den Landesplanungsvertrag mit dem Land Berlin zum 31.12.2015 gemäß Artikel 24 Absatz 1 Satz 2 des Landesplanungsvertrages (Gesetz-und Verordnungsblatt vom 20.02.2012 Nummer 14) zu kündigen, wenn die Verhandlungen mit dem Land Berlin über einen Verzicht auf planmäßigen Nachtflug zwischen 22.00 und 6.00 Uhr am BER im Sinne des Volksbegehrens weiterhin erfolglos bleiben.