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Schallschutz auch für Wintergärten!

04.05.2015 | BER

Kleine Anfragen ergeben: Auch Bürger mit Wintergärten haben das Recht auf Schallschutz!

WintergartenWie die Landesregierung auf die beiden Anfragen Wintergärten als genehmigte Wohnräume für Bürger und Bürgerinnen im Umfeld des Flughafens BER und Legaldefinition von „Wohnraum“ des Abgeordneten Christoph Schulze mitteilte, haben Bürgerinnen und Bürger, die einen bauordnungsrechtlich genehmigten Wintergarten haben, das Recht auf Schallschutz.

„Die Flughafengesellschaft ist verpflichtet, den Schallschutz zu gewähren. In der Vergangenheit ist es so gewesen, dass die Flughafengesellschaft Betroffenen gegenüber immer abgestritten hat, dass es ein Recht auf Schallschutz gibt. Dies ist nun mittlerweile Geschichte. Die Landesregierung hat ganz klar gesagt, die Bürger haben das Recht auf Schallschutz für Wintergärten.

 

Aus diesem Grunde möchte ich alle Bürgerinnen und Bürger, die einen Wintergarten haben und im Tagschutzgebiet wohnen, auffordern, von ihrem Recht Gebrauch zu machen. Sicher ist der Einbau von Schallschutz in Wintergärten eines der schwierigsten Vorhaben im Rahmen von Schallschutz überhaupt, aber die Landesregierung hat es klar gesagt, Schallschutz ist zu gewähren, nun sollten sich alle Betroffenen auch darum kümmern.

Für diejenigen Wintergartenbesitzer, die hier nach wie vor durch die Flughafengesellschaft ignoriert werden oder ablehnend behandelt werden oder wie auch immer, kann ich nur sagen, wenden Sie sich an mich, kommen Sie in die Bürgersprechstunde oder schreiben Sie mir, dass wir in jedem Einzelfall nachhaken. Das mag der Flughafengesellschaft nicht passen, aber die Rechtslage ist so, und wir werden sie im Interesse der Menschen auch durchsetzen.“

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