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Wer anderen eine Grube – Schuss von Rot/Rot gegen Volksinitiative geht nach hinten los

11.01.2019 | VI "Straßenausbaubeiträge abschaffen!"

Der Versuch von SPD und Linken, die Volksinitiative „Straßenausbaubeiträge abschaffen!“ für rechtlich unzulässig zu erklären, ist gehörig nach hinten losgegangen.

Wie erinnerlich, hatte der Hauptausschuss des Landtages kurz nach Start der Volksinitiative mit Stimmen von SPD, Linken und Grünen ein Gutachten beim Parlamentarischen Beratungsdienst (Wissenschaftlicher Dienst des Landtages) in Auftrag gegeben, ob denn die Volksinitiative von BVB / FREIE WÄHLER rechtlich überhaupt zulässig sei.

Aus gutem Grund hatte Landesvorsitzender Péter Vida zusammen mit anderen Rechtsanwälten an der Formulierung lange gefeilt. Das von BVB / FREIE WÄHLER in Auftrag gegebene Rechtsgutachten kam sodann auch zu dem Ergebnis, dass die Volksinitiative in der gewählten Form zulässig ist.

Nun aber ahnte man, worauf es beim Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes hinauslaufen würde. Linke und Gründe äußerten bereits ihre Zweifel, streuten diese öffentlichkeitswirksam und versuchten, die Volksinitiative juristisch zu diskreditieren.

Bereits 2 Tage nach Einreichung der über 108.000 Unterschriften wurde sodann das Rechtsgutachten des Landtages vorgelegt. Allerdings mit einem für die Auftraggeber überraschenden Ergebnis. Selbst der Parlamentarische Beratungsdienst des Landtages kommt zudem Ergebnis: Die Volksinitiative ist zulässig.

Damit ist das letzte Bollwerk der rot-roten Abwehrfront gegen unsere Kampagne jäh in sich zusammengefallen. Und die Moral aus der Geschichte: Wer sich juristisch mit uns anlegt, sollte gut gewappnet sein. Wer anderen eine Grube gräbt, fällt selbst hinein.

 

Presseecho:

„Volksinitiative gegen Straßenbaubeiträge ist zulässig“ -MAZ, 11.01.2019

„Gutachten hält Kampf gegen Straßenbaubeiträge für zulässig“ – rbb, 11.01.2019

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