Wirbelschleppen können Dachziegel abdecken – Antrag soll Vorsorge gegen Schäden und Unfälle einleiten
Wie die Antwort der Landesregierung auf unsere Kleine Anfrage zeigte, werden einige Wohnbeiete an der Südbahn des BER regelmäßig in Flughöhen von unter 300 Metern überflogen. Die geringe Flughöhe sorgt jedoch nicht nur für ziemlichen Lärm. Die Flugzeuge verursachen mit ihren Tragflächen auch starke Luftturbulenzen. Diese sogenannten Wirbelschleppen reichen bei geringen Flughöhen bis zum Boden und haben dort ähnliche Auswirkungen wie ein Sturm.
Am Flughafen Frankfurt / Main wurden diesem Effek bereits mehrere Schäden zugeschrieben, unter anderem wurden Dachziegel herausgerissen. Das Land Hessen reagierte mit einem Gesetz: Die Flughafengesellschaft FRAPORT musste in der Einflugschneise alle Dächer, die in weniger als 330 Metern Höhe überflogen werden, durch Klammern sichern. Schließlich besteht nehben dem Sachschaden auch die Gefahr, dass Dachziegel Menschen verletzen.
Foto: Schäden durch Wirbelschleppen in der Einflugschneise des Frankfurter Flughafens (2013) (Quelle: BI Flörsheim-Hochheim – Freigegeben zur Nutzung durch Presse!)
Die gleiche Gefahr besteht auch in der Einflugschneise des BER. Dass bis jetzt nichts passierte, lag vor allem daran, dass im alten Schönefeld-Terminal bisher nur wenige ganz große Flugzeugtypen abgefertigt werden. Sollte der BER-Terminal eröffnen, wird sich dies ändern.
Die Landesregierung sollte daher Vorkehrungen treffen, um Schäden, Verletzte oder gar Tote zu vermeiden. Daher haben wir einen Antrag gestellt, der den Sonderausschuss BEr und die Flughafengesellschaft dazu verpflichten soll, sich mit dem Thema zu beschäftigen. Das Gefahrenpotential soll ermittelt und entsprechende Maßnahmen zur Gefahrenvorsorge getroffen werden.
Antrag: Gesundheit der Bürger schützen, Gefahren für Anwohner am BER verhindern
Kostenlose Dachinspektionen für Airportanrainer – Artikel Echo 10.05.2014