Bürger haben beim Streit mit der FBB um Schallschutz das Recht vor Gericht zu klagen – bei welchem Gericht bleibt jedoch unklar
Um die Frage zu klären, wie die Bürgerinnen und Bürger ihren Widerspruch und eine möglicherweise anderslautende Rechtsauffassung im Umgang mit der FBB geltend machen können, hat der Abgeordnete Christoph Schulze eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt. In der Antwort kommt die Landesregierung zu der Auffassung, dass sie keine Rechtsberatung vornimmt, d.h. die Landesregierung ist der Auffassung, dass ihre Aufgabe, hier Klarheit zu schaffen, welches Gericht in Fragen von Klagen zuständig ist, Rechtsberatung wäre – eine lächerliche und verwunderliche Mitteilung der Landesregierung.
„Es bleibt also dabei: die Bürgerinnen und Bürger müssen, wenn sie in Fragen des Schallschutzes oder anderen Sachverhalten mit dem Agieren der Flughafengesellschaft FBB nicht einverstanden sind, alle Gerichte abklappern, um herauszubekommen, welches Gericht zuständig ist. Welche Gerichte könnten zuständig sein? Zuständig könnten sein das Amtsgericht Zossen oder das Amtsgericht Königs Wusterhausen bei Streitfällen unter 5.000 €. Es könnte zuständig sein das Landgericht Potsdam bei Streitfällen in Zivilrechtsfragen über 5.000 €, als auch das Landgericht Cottbus bei Streitfällen über 5.000 €. Es könnte aber auch zuständig sein das Verwaltungsgericht Potsdam, es könnte aber auch da das Oberverwaltungsgericht zuständig sein.
Hieraus ist ganz klar, dass es ein völlig unhaltbarer Zustand ist, dass die Bürgerinnen und Bürger erst einmal alle Gerichte abklappern müssen, um herauszubekommen, welches Gericht zuständig ist und dass die Landesregierung sich davor drückt, hier eine klare Ansage zu machen.
Das ist auch keine Frage, die die Gerichte in Fragen der Zuständigkeit selbst entscheiden, sondern es ist auch eine Angelegenheit der Landesregierung, die definieren müsste, um welchen Rechtsstreit es sich handelt, ob es sich um einen Zivilrechtsstreit zwischen Bürgern und der FBB handelt oder ob es sich um einen Verwaltungsrechtsstreit handelt. Auch hierzu gibt es in der Juristerei unterschiedliche Auffassungen, und die Landesregierung wäre schon nicht nur gut beraten, sondern meines Erachtens auch verantwortlich, hier Klarheit zu schaffen.
Wieder mal typisch – die Landesregierung sieht sich nicht als Dienstleister für ihre Bürgerinnen und Bürger, sondern ihr ist es letztendlich egal, ob die Bürger sich die Hacken ablaufen und unnütze Anwaltskosten haben beim Herausbekommen, welches Gericht denn nun für ihren Fall zuständig ist.
Vielen Dank, liebe Landesregierung, vielen Dank SPD und Linkspartei für diese tolle Bürgernähe in Eurer Politik im Land Brandenburg!