Wer an die Ehrlichkeit der Politik glaubt und sich nicht wehrt, ist am Ende der Dumme – Ein exemplarisches Beispiel aus dem KMS-Zweckverbandsgebiet
Der Zweckverband KMS, 1992 gegründet, seit spätestens 1996 in absoluter finanzieller Schieflage und seit 1998 unter direkter Kuratel und der ganz kurzen Leine der Landesregierung, ist eines der exemplarischen Beispiele für Zweckverbände, wo die Trink- und Abwasserpolitik, insbesondere auch des Landes Brandenburg, als vollkommen gescheitert gelten kann. Wichtig: Der Zweckverband wurde Anfang der 90er Jahre von seinem Gründer, u. a. auch Kommunalpolitikern, bis über beide Radachsen in den Dreck gefahren. Aber seit 1996, d. h. seit 20 Jahren, ist die Auflösung des Problems die Entschuldung des Zweckverbandes und die Herstellung von gebührenverträglichen bzw. allgemeinverträglichen Zuständen ein einziges Gezerre und Gewürge.
Es ist bekannt, dass der Zweckverband KMS seit 1998 an der ganz kurzen Leine der Landesregierung läuft. Er hat Fördermittel und Entschuldungsmaßnahmen immer nur dann bekommen, wenn er die rigorosen Forderungen der Landesregierung zur Kürzung, Gebührenerhöhung, Erhöhung von Anschlussbeiträgen etc. gnadenlos umgesetzt hat. Die entsprechenden Mitarbeiter des KMS waren dazu gezwungen, manchmal zähneknirschend, manchmal war es ihnen auch egal. Deshalb ist es im Zweckverbandsgebiet KMS zu den größten Ungerechtigkeiten gekommen. Hier wurden nach 1998 Gebühren von Bürgerinnen und Bürger erhoben und vor allem auch Erschließungsbeitragsbescheide, die das vorstellbare Maß sprengten; 30-, 40-, 50- oder 60-tausend Euro Erschließungsbeiträge für verhältnismäßig nicht so große Grundstücke, die die Betroffenen fast an den Rand des Ruins gebracht haben. Nunmehr hat das Bundesverfassungsgericht im November 2015 die Brandenburger Landespolitik auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt und darauf hingewiesen, dass die Anwendung des KAG durch die Änderung in 2004 verfassungswidrig ist. Großes Erstaunen, großes Augenreiben in Potsdam, Ratlosigkeit bei den Zweckverbandsverantwortlichen auch hier beim KMS und beim Brandenburger Innenministerium, aber kein Wort, wie man denn die Probleme zu lösen gedenkt.
Dass die Landesregierung sich seit November 2015 mit der Lösung der Probleme hervorgetan hat, kann man nicht behaupten. Ganz im Gegenteil: Mit drei Runderlässen hat die Landesregierung immer wieder Sand ins Getriebe derjenigen gestreut, die versucht haben, bürgerfreundliche Lösungen herbeizuführen und den verantwortlichen Kommunalpolitikern und Mitarbeitern der Zweckverbände sogar gedroht, dass sie sich strafbar machen, wenn sie Schritte in Richtung Rückzahlung unternehmen.
Nunmehr liegt das entsprechende Rechtsgutachten vor, das die Landesregierung selbst in Auftrag gegeben hat. Daraus geht hervor, dass viele der Forderungen, die BVB/Freie Wähler immer hatten, nicht nur gerechtfertigt, sondern die einzigen möglichen Lösungsansätze sind. Das sind die Lösungsansätze, die von der rot-roten Landesregierung in den letzten fünf bis zehn Jahren immer wieder bestritten und bekämpft worden sind.
Eines ist nunmehr klar: Die Bürgerinnen und Bürger, die Erschließungsbeitragsbescheide vor 2000 bekommen haben mit entsprechender Überschreitung der Verjährungsfristen bzw. der Altanschließer bzw. Leute, die zwei Mal veranlagt worden sind, haben ihr Geld zurückzubekommen. Das ist mittlerweile sonnenklar.
Trotzdem zögert der Zweckverband KMS an der einen oder anderen Stelle, den gesetzlichen Bestimmungen und dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes Genüge zu tun, schlicht und einfach, weil zu wenig Geld in der Kasse ist und weil die Landesregierung und der Potsdamer Landtag die entsprechende Unterstützung vermissen lassen. Hier hat ein Bürger aus Dabendorf dann die Geduld verloren und hat dem Zweckverband geschrieben, dass er den Zweckverband sofort verklagen werde, wenn ihm das Geld aus den rechts- und verfassungswidrig erhobenen Beitragsbescheiden nicht sofort zurückgezahlt werden würde. Und: Welche Überraschung, der Zweckverband hat sofort eingelenkt und sofort gezahlt. Was lehrt uns das? Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt.
Aus diesem Grunde rate ich den Bürgerinnen und Bürgern, die Rückforderungen an den Zweckverband KMS zu stellen. Der Zweckverband KMS ist nicht unser persönlicher Gegner, erst recht nicht die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder die Verbandsvorsteherin, auch nicht die jetzigen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in den Zweckverbandsgemeinden. Diese Probleme sind viel früher verursacht worden und von ganz anderen Leuten, insbesondere aus Potsdam. Deshalb ist es auch eine Aufgabe der Potsdamer Regierung, jetzt endlich sicherzustellen, dass die Zweckverbände zahlungsfähig sind und bleiben und nicht die vermaledeite Regierungspolitik auslöffeln müssen und das möglichst noch mit Gebührenerhöhungen – abgewälzt auf die Schultern der Bürger.
Das ist die Crux der rot-roten Politik, links blinken und rechts fahren. Vor Ort den Bürgern tränenreich erklären, wie sehr man doch auf ihrer Seite stünde und bürgerfreundliche Lösungen sucht und in Potsdam werden dann völlig abstruse und bürgerfeindliche Regelungen gemacht bzw. selbst Bundesverfassungsgerichtsurteile nicht zeitnah umgesetzt – ganz im Gegenteil, sie werden obstruiert.
Stellen Sie Ihre Politiker von SPD und Linkspartei zur Rede, ganz gleich ob in der Gemeinde, im Kreis- oder im Landtag. Das sind diejenigen, die Druck ausüben müssen auf die Regierung, auf ihre Leute im Potsdamer Landtag, damit endlich Schluss ist mit der völlig verqueren und verfehlten Abwasserpolitik.
Es bleibt dabei: Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt. All diejenigen Bürger, die sich in den vergangenen Jahren beschwert haben und meinem Rat gefolgt sind, sich zu wehren, sind heute die Sieger der Geschichte.
Christoph Schulze, MdL