Teltow gegen Fluglärm e. V. startet eigene Plakataktion für Volksbegehren gegen 3. BER-Startbahn
Wer am 01.01.2016 zum Neujahrsspaziergang in Teltow unterwegs ist, kann sie kaum übersehen: Plötzlich sind über Nacht große Werbebanner an etwa 50 Grundstückszäunen aufgetaucht, mit denen auf das laufende Volksbegehren gegen eine 3. Startbahn am BER aufmerksam gemacht wird.
„Jetzt im Rathaus unterschreiben!!!“ lautet der Aufruf.
Es handelt sich dabei um eine Aktion des Vereins Teltow gegen Fluglärm e. V. Damit soll auf das laufende Volksbegehren hingewiesen und zur schnellstmöglichen Abstimmung aufgerufen werden. Das Abstimmen ist nur noch bis zum 18. Februar 2016 möglich.
„Es müssen alle Möglichkeiten genutzt werden, Mitbürgerinnen und Mitbürger auf das Volksbegehren aufmerksam zu machen. Jede Stimme zählt. Noch nicht jeder weiß Bescheid. Leider! Und auch wenn jemand früher schon Mal irgendwo irgendwas zu dem Thema unterschrieben hat, gilt: Wenn die Abstimmung nicht persönlich im Rathaus oder per Briefwahl erfolgt ist, dann gilt sie nicht für dieses Volksbegehren. Jeder muss zu seinem zuständigen Bürgeramt oder Rathaus gehen und persönlich unter Vorlage des Ausweises abstimmen oder per Post die amtlichen Briefwahlunterlagen einsenden. Alles andere zählt nicht!“, erklärt Antje Aurich-Haider, die Vorsitzende des Vereins Teltow gegen Fluglärm e. V.
„So ziemlich alle beteiligten Politiker haben schon längst öffentlich zugegeben, dass der Standort in Schönefeld für den neuen Flughafen falsch ist. Dann ist es nur konsequent, wenn er nicht mehr erweitert wird. Das Verhindern einer 3. Startbahn am BER ist für unsere Region von existentieller Bedeutung. Der Fluglärm und die Schadstoffbelastung durch Flugzeugabgase würden über Teltow enorm zunehmen. Wir sind sehr dankbar, dass wir beim Werben für das Volksbegehren so sehr von unseren Teltower Bürgern unterstützt werden. Mit dem Volksbegehren soll eine 3. Startbahn am Flughafen BER von vornherein ausgeschlossen werden, bevor Tatsachen geschaffen werden und Einwände seitens der Bürgerinnen und Bürger aussichtslos sind“, erklärt sie die Hintergründe für das Volksbegehren.
Alle wahlberechtigten Brandenburger ab 16 Jahren können an der Abstimmung teilnehmen.
Und alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, die an ihrem Grundstückszaun noch eine Plane mit dem Hinweis auf das Volksbegehren anbringen möchten, können sich gerne an den Verein Teltow gegen Fluglärm e. V. unter der E-Mail-Adresse vorstand@teltowgegenfluglaerm.de wenden.
Teltow, den 29.12.2015
ViSdP: Teltow gegen Fluglärm e. V.
Vorstandsvorsitzende Antje Aurich-Haider
Beantragen Sie Briefwahl unter stimme-gegen-fluglärm.de/briefwahl-beantragen!
Presseecho: