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Sozialen Frieden auch bei Straßenerschließungsmaßnahmen sichern

06.12.2019 | Kommunalabgaben

Viele ältere Anliegerstraßen in Brandenburg sind in einem Zustand, der kaum noch erkennen lässt, dass diese Straßen in der Vergangenheit schon einmal offiziell hergerichtet waren („Sandpisten“).

Viele Gemeinden stellen den Anliegern beim Ausbau dann pauschal bis zu 90% der Kosten als „Beiträge zur erstmaligen Erschließung“ in Rechnung. Auch wenn die Straße seit Jahrzehnten bebaut ist und bekannt ist, dass die Straße zu DDR-Zeiten oder zwischen 1919 und 1946 per Pflasterkasse hergerichtet wurde. Tatsächlich muss laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes  jedoch die Gemeinde prüfen und nachweisen, dass noch keine offizielle Erschließung stattfand. Und nicht die einzelnen Anwohner, die kaum Zugang zu Akten und Archiven haben, das Gegenteil. Und gab es bereits eine Erschließung, handelt es sich nicht um eine „Erstmalige Erschließung“, sondern den Ausbau einer vorhandenen Straße. Was inzwischen dank BVB / Freie Wähler beitragsfrei ist.

Im Landtag haben wir nun beantragt, die Kommunen per Rundschreiben hinzuweisen, diese Rechtslage zu berücksichtigen. Das dürfte einem großen Teil der Betroffenen schon helfen, während wir weitere Maßnahmen planen und starten.

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