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Kommunalaufsicht zum Handeln verpflichten

Kommunalaufsicht zum Handeln verpflichten

Es mag wie ein schlechter Scherz klingen, doch in Brandenburg muss die Kommunalaufsicht bei Rechtsverstößen nicht eingreifen. Nach dem "Opportunitätsprinzip" kann sie selbst entscheiden, ob sie eingreift, so lange kein "Öffentliches Interesse" betroffen ist. Und diese...